Versicherungen wird ja häufiger nachgesagt, es in Sachen Diskriminierung nicht ganz so genau zu nehmen. Im aktuellen Fall hatte eine Versicherung abgelehnt, die Haushaltshilfe für ein Unfallopfer zu bezahlen. Der Grund: Da der Mann Muslim sei, würde er ohnehin keine Hausarbeit verrichten und könne daher auch nicht den Ausfall seiner Arbeitskraft im Haushalt geltend machen.
Die zuständige Sachbearbeiterin sei trotz AGG-Schulung zu ihrem abwegigen Urteil gekommen, betont die Versicherung. Wie weit die Schulung zurückliegt, ist nicht bekannt. Der Fall zeigt aber, wie wichtig es für ein Unternehmen ist, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Denn obwohl sich die Versicherung für das Verhalten ihrer Mitarbeiterin entschuldigt hat, wird sie wohl noch eine Weile mit dem entstandenen Imageschaden zu kämpfen haben.
0 KommentareIn der derzeitigen Bundestagsdebatte zum Bundeshaushalt 2011 mag der eine oder andere schon einmal den Überblick darüber verlieren, wie die Bundesmittel denn nun auf die einzelnen Ressorts verteilt sind und wie sie verteilt werden sollen. Licht ins Dunkel bringt hier ein neues Informationsangebot des Entwicklernetzwerkes Tactical Tools. Auf der Seite OffenerHaushalt.de ist die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Ressorts visuell aufbereitet. Jedes Ressort ist entsprechend seiner finanziellen Mittel mit einem größeren oder kleinerem Viereck dargestellt. Auf einen Blick lässt sich so erkennen, welches Ressort im Verhältnis zu den anderen Ressorts viel und welches Ressort weniger ausgibt. Auch die Bundesschuld ist aufgeführt.
Mit dem nicht-kommerziellen Projekt will Tactical Tools einen Beitrag zu einer transparenteren Haushaltspolitik leisten. Das Netzwerk hat bereits verschiedene Politik-Tools entwickelt, deren Ziel es ist, Demokratie offener und transparenter zu gestalten.
0 Kommentarebrainosphere und seine Partner widmen sich von nun an auch den Themen Compliance und Corporate Governance. Dazu haben wir ein neues Blog – das Compliance Blog – eingerichtet. Hier erklärt Rechtsanwalt Dr. Hans Mewes von ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU regelmäßig aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Compliance und Corporate Governance.
0 KommentareErneut ist eine unserer Online-Schulungen mit dem Comenius-Siegel für herausragende didaktische Multimedia-Produkte ausgezeichnet worden: Nach AGG-Wissen, unserer Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), darf sich nun auch BDSG-Wissen mit dem Siegel schmücken. BDSG-Wissen bietet die im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehene Mitarbeiterschulung als Online-Schulung an. Vorteil daran ist, dass jeder Mitarbeiter selber flexibel entscheiden kann, wann und von welchem Rechner aus, er die Schulung durchführen möchte.
Das Comenius-Siegel wird seit 1995 jährlich von der Gesellschaft für Pädagogik und Information e.V. (GPI) vergeben. Die Entscheidung darüber, wer das Siegel erhält, wird auf Basis eines von der GPI erarbeiteten Bewertungs- und Prüfsystem für multimediale Bildungsmedien getroffen. Mit dem Siegel möchte die GPI einen Anhaltspunkt für qualitativ hochwertige Multimedia-Produkte geben.
0 KommentareDrei große Unternehmen im DAX und zwei internationale Konzerne testen im Rahmen eines Pilotprojekts anonymisierte Stellenbewerbungen in Deutschland. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zu den Unternehmen gehören die Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sowie L’Oréal.
Durch die Anonymisierung von Lebensläufen soll die Diskriminierung ethnischer Minderheiten oder von älteren Bewerbern verhindert werden. Bewerbungen bei den beteiligten Unternehmen sind nun ohne Foto einzureichen. Auch sollen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand nicht angegeben werden.
0 KommentareEine aktuelle Studie der Bitkom ergab, dass die meisten Menschen in Deutschland ihre Passwörter zu selten wechseln. In einer Telefonumfrage gaben 45 Prozent der Frauen und 38 Prozent der Männer an, ihre Zugangscodes nie zu ändern. „Viele Deutsche leben nach dem Motto: Ein gutes Passwort hält ein Leben lang“, kommentierte Prof. Dieter Kempf von der BITKOM die Umfrage. Er rät, die wichtigsten Passwörter alle drei Monate zu ändern. Wichtig sei zudem, darauf zu achten, als Passwort eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen. Wer Probleme hat, sich all diese kryptischen Passwörter zu merken, dem empfiehlt die Bitkom eine Passwort-Verwaltung per „Passwortsafe“. Hierbei handelt es sich um eine Programm, das automatisch sichere Passwörter erstellt und diese verschlüsselt speichert.
0 KommentareAm 11.06.2010 tritt die dritte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Über die sogenannte „Scoring-Novelle“, die bereits am 01.04.2010 in Kraft getreten ist, haben wir berichtet.
Mit der dritten Novelle sind inländische und ausländische Darlehensgeber beim Zugang zu Auskunfteien gleichberechtigt. Jedoch muss ein Verbraucher nun darüber informiert werden, wenn sein Kreditantrag aufgrund der Auskunft über seine Kreditwürdigkeit abgelehnt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
0 KommentareGoogle hat eine Erweiterung veröffentlicht, die die Datenerhebung für Google Analytics unterbindet. Das berichtet Spiegel Online. Das Programm gibt es für den Internet Explorer, Mozilla Firefox und Chrome.
Außerdem erlaubt Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ die anonymisierte Auswertung des Surfverhaltens, indem die IP-Adressen nur um die letzten 8 Bit gekürzt weitergegeben werden.
Google Analytics ist ein kostenloser Dienst für Betreiber von Webseiten, der die Zugriffe auf eine Webseite analysiert. Dabei werden die Herkunft des Besuchers, die Verweildauer auf der Seite und die Suchbegriffe, die in die Suchmaschine eingegeben wurden, gespeichert. Außerdem können Webseiten-Betreiber mithilfe von Google Analytics den Erfolg einer Google-AdWords-Kampagne überprüfen.
Mehr dazu auch bei Heise.de.
0 KommentareDie sozialen Netzwerke Facebook und SchülerVZ haben mal wieder Probleme mit dem Datenschutz. Wie Focus-Online berichtet, war es Facebook-Nutzern eine Zeitlang möglich, die privaten Chat-Einträge ihrer Freunde durchzulesen. Das Daten-Leck ist mittlerweise behoben.
Auch SchülerVZ hatte in den letzten Tagen mit dem Datenschutz zu kämpfen. Wie Spiegel Online berichtet ist es dem Informatiker Florian Strankowski gelungen, 1,6 Millionen Datensätze des Netzwerkes automatisch auszulesen. Ein lesenswertes Interview mit Florian Strankowski gibt es auf Netzpolitik.
0 KommentareNoch mehr Pflichten für Unternehmen: Mit der Dienstleistungs – Informationspflichten – Verordnung (ab S.7) treten am 17. Mai 2010 neue Regelungen in Kraft, die für Dienstleistungsunternehmen einen weiteren bürokratischen Aufwand bedeuten. Wer den Verpflichtungen der Verordnung nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeldverfahren.
Die neue Verordnung bestimmt, welche Informationen dem Kunden über den Dienstleister zugänglich sein müssen. Bereits geltenden Informationspflichten, wie sie sich beispielsweise aus dem Handels-, Verbraucherschutz- oder Telekommunikationsrecht ergeben, gelten nach wie vor. Für viele Dienstleister und Dienstleistungsunternehmen bedeutet die Dienstleistungs – Informationspflichten – Verordnung, dass sie ihre Geschäftspapiere und Internetpräsenzen überarbeiten müssen.
Die Dienstleistungs – Informationspflichten – Verordnung im Detail
Die Dienstleistungs – Informationspflichten – Verordnung gilt für all diejenigen Unternehmen und Freiberufler, die unter Artikel 2 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (ab S. 16) fallen. Sie sind ab dem 17.Mai 2010 dazu verpflichtet, bestimmte Informationen dem Kunden vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages bzw. vor Erbringung einer Dienstleistung, zur Verfügung zu stellen.
Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen, und Informationen, die auf Anfrage geboten werden müssen.
Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen
Die Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen, decken sich im Wesentlichen mit den Angaben, die auch in einem Homepageimpressum (§ 5 TMG) stehen müssen.
Über das Impressum hinaus müssen Dienstleister folgende Angaben (soweit vorhanden) von sich aus mitteilen oder leicht zugänglich machen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
- Regelungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand,
- Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
- Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Dienstleistung,
- Berufshaftpflichtversicherung (Namen und Anschrift des Versicherers sowie den räumlichen Geltungsbereich).
Informationen, die auf Anfrage bereit gestellt werden müssen
Problematischer als die ständig bereit zu haltenden Informationen, sind diejenigen Angaben, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen. Dazu zählen
- Verweis auf die die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
- Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern („multidisziplinäre Tätigkeiten“), die in direkter Verbindung zur betreffenden Dienstleistung stehen und über Maßnahmen, die getroffen wurden, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
- Angaben über Verhaltenskodizes, denen sich der Dienstleister unterworfen hat.
- Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat, sowie Angaben zum Zugang zum Verfahren.
Die jeweiligen Informationen zu den letzten drei Punkten müssen in allen ausführlichen Informationsunterlagen über die Dienstleistung enthalten sein.
Preisangaben
Vor Vertragsabschluss mit einem Kunden bzw. vor Erbringung der Dienstleistung muss der Kunde über den Preis der Dienstleistung – sofern dieser zu diesem Zeitpunkt schon feststeht – informiert werden. Andernfalls müssen Einzelheiten zur Berechnung oder aber ein Kostenvoranschlag zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt nur für Kunden, die keine Letztverbraucher sind – bei Letztverbrauchern gilt nach wie vor die Preisangabenverordnung.
Diskriminierende Bestimmungen
Potenzielle Kunden dürfen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes vom Zugang zu einer Dienstleistung ausgeschlossen werden. Entsprechende Bekanntmachungen durch einen Dienstleister sind nicht zulässig – es sei denn, der eingeschränkte Zugang kann durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden.
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