Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im […]
Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im deutschen Volltext. Im Folgenden werde ich einige Links und Kommentare zum Thema sammeln:
Max Schrems: Initial Response
Anna Biselli auf netzpolitik.org: Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.
Sascha Lobo auf Spiegel Online: Safe-Harbor-Urteil: Entschuldigung, ich verstehe nur Verschiebebahnhof
Joerg Heidrich auf Heise Online: Nach dem EuGH-Urteil: Alternativen zu Safe Harbor
Niko Härting: Safe Harbor: Geburtsstunde eines europäischen Verfassungsgerichts?
Pressemittelung des Berufsverbands der Datenschützer (BvD): EuGH: Safe Harbor gekippt
Patrick Beuth auf Zeit Online: Ein leises Donnerwetter vom EuGH
Matthias Lachmann: Safe Harbor-Urteil: EuGH setzt Zeichen gegen Massenausspähung mit wirrer Argumentation
Statement der Artikel-29-Datenschutzgruppe vom 15.10.2015
Positionspapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) vom 26.10.1015
0 Kommentare
In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin. Bundesjustizminister […]
In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD).
Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte gegenüber den rund 200 Datenschützern, dass sich ihr Metier aktuell zu einem bedeutenden Faktor für wirtschaftliche Wettbewerbsvorteile entwickelt. Er wies in diesem Zusammenhang auf die wichtige Stellung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland hin und befürwortete, ihre Position weiterhin zu schützen und zu stärken – auch europaweit.
In ihren Redebeiträgen vor 200 Datenschutzbeauftragten betonten Maas, Voßhoff und Albrecht übereinstimmend, wie notwendig und richtig die unabhängige innerbetriebliche Kontrolle von Datenverarbeitung in der von Datenflut und Überwachung geprägten Gesellschaft ist. Sie befürworteten ausdrücklich, dass sich dieses in Deutschland bewährte Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in ganz Europa wieder finden soll.
Einen interessanten Beitrag bei den Datenschutztagen kam von Alexander Nouak vom Frauenhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung (IGD) – er zeigte in seiner Präsentation den Stand der Dinge hinsichtlich sicherer Authentifizierung mit biometrischen Methoden sowie Vorteile und Risiken der Biometrie auf.
Sichere Identitäten sind auch Thema eines aktuelles Wettbewerbs, den die Bundesdruckerei GmbH ausgelobt hat: Unternehmen, StartUps, Institutionen, Design-Studenten und Schüler können dabei Ideen, Konzepte und Projekte rund um sicheres und benutzerfreundliches Identitätsmanagement in der digitalen Zukunft einreichen. Einreichungen sind möglich bis zum 17. August diesen Jahres https://www.digitaler-handschlag.de/de – viel Erfolg!
0 Kommentare