Rechtliche Aspekte von Social Media
27. November 2012

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. […]

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. Er ist zertifizierter TÜV-Datenschutzbeauftragter (TÜV) und akkreditierter Auditor für mehrere Datenschutzzertifikate.

Bartels schöpfte aus seinem breiten Fachwissen und sprach über die rechtlichen Aspekte und Hürden, die bei der Anwendung von Social Media zu beachten sind. Eine zentrale Klippe, die für private sowie die gewerbliche Nutzung von sozialen Netzwerken relevant ist: Allgemeine Geschäftsbedingungen – die AGB der Plattformbetreiber. Facebook aktualisiert und erweitert beispielsweise seine Nutzer-AGB, Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten, Facebook-Werberichtlinien und Datenschutzrichtlinien permanent. Im November 2012 umfassten diese fast 17.000 Wörter, ein Jahr vorher waren es noch 4000 Wörter weniger.

Auch weitere rechtliche Aspekte bieten potentielle Hindernisse:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Werbung über Social Media
  • Informationspflichten bei Handel über Soziale Netzwerke
  • Datenschutzrecht in Sozialen Netzwerken
  • Betriebliche und arbeitrechtliche Maßnahmen bei Sozialen Netzwerken

Unternehmen, die Social Media für ihr Gewerbe verwenden, sollten die sich stets verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Ganz besonders ist hier das Datenschutzrecht zu beachten, um zum Beispiel Abmahnungen zu umgehen.

Weitere Informationen: Karsten U. Bartels bei Google +

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Oracle Healthcare Security Workshop
12. November 2012

Das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen wird in Deutschland immer aktueller und wichtiger. Patientendaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Applikationen und Datenbanken sollen die Prozesse optimal unterstützen. Daten müssen daher in der Datenbank sowie im Netz stets verschlüsselt werden können. Denn die Anforderungen des Gesetzgebers an Datensicherheit und Datenschutz kennen besonders bei Sozialversicherungsdaten kein Pardon. […]

Das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen wird in Deutschland immer aktueller und wichtiger. Patientendaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Applikationen und Datenbanken sollen die Prozesse optimal unterstützen. Daten müssen daher in der Datenbank sowie im Netz stets verschlüsselt werden können. Denn die Anforderungen des Gesetzgebers an Datensicherheit und Datenschutz kennen besonders bei Sozialversicherungsdaten kein Pardon. Thematisch bietet die Firma Oracle dazu passend den Healthcare Security Workshop.

In seiner Funktion als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Gregor Klar die Veranstaltung von Oracle mit dem Eröffnungsvortrag „Gesundheitsdatenschutz: Anforderungen, gesetzliche Vorschriften, Risiken und Lösungen“.

Der kostenlose Workshop richtet sich an Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Sozialleistungsträger sowie deren externe IT-Dienstleister und Rechenzentren und befasst sich u.a. mit folgenden Themen:

  • Gesundheitsdatenschutz und Sozialgeheimnis
  • technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Lösungsmöglichkeiten zur Abwehr von Gefährdungen
  • Nachhaltigkeit im Security Umfeld

Im weiteren Verlauf des Security Workshops stelllt Oracle auch sein Security Assessment vor: Hiermit werden Sicherheitslöcher und Schwachstellen aufgedeckt und bewertet.

brainosphere ist für Sie da, wenn auch Sie Ihre Risiken im Bereich Datenschutz analysieren und minimieren möchten.

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Fortbildung Datenschutz beim BvD
08. November 2012

„Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung ist ein Muss für alle Datenschutzbeauftragten“, so das Fazit von Gregor Klar, Geschäftsführer Klar EDV, nach einem 2-tägigen Praxisworkshop beim Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) in Berlin. „Sicherheitschecks, Audits und Kontrollen als betrieblicher Datenschutzbeauftragter begleiten und bewerten“ lautete das Thema der BvD-Fortbildung, die Heiko Behrendt führte. Er ist viele Jahre […]

„Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung ist ein Muss für alle Datenschutzbeauftragten“, so das Fazit von Gregor Klar, Geschäftsführer Klar EDV, nach einem 2-tägigen Praxisworkshop beim Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) in Berlin.

„Sicherheitschecks, Audits und Kontrollen als betrieblicher Datenschutzbeauftragter begleiten und bewerten“ lautete das Thema der BvD-Fortbildung, die Heiko Behrendt führte. Er ist viele Jahre beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in leitender Funktion für die Durchführung datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Audits verantwortlich.

Geschult wurde mit Fokus auf folgende Inhalte:

  • Grundlagen und Begriffsabgrenzungen: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzbeauftragten (BDSG)
  • Methodische Vorgehensweise: Erstellung eines Prüfplans als roter Faden für die Durchführung des Audits
  • Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept: Bewertung von mehreren „Muster-Sicherheitskonzpeten“ aus der Praxis

Wenden Sie sich vertrauensvoll an brainosphere, wir helfen Ihnen in Sachen Datenschutz gerne praxisorientiert weiter.

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