Datenschützer gegen Facebook Kunden
23. August 2011

Für Aufsehen und Diskussionen sorgt seit Freitag eine Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD). Darin werden alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, Facebook Social-Plugins (Like-Buttons) von ihren Seiten zu entfernen und auch die eventuelle Fanpages auf Facebook zu löschen. Sollte dies bis Ende September nicht geschehen sein, so droht das ULD mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren. […]

Für Aufsehen und Diskussionen sorgt seit Freitag eine Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD). Darin werden alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, Facebook Social-Plugins (Like-Buttons) von ihren Seiten zu entfernen und auch die eventuelle Fanpages auf Facebook zu löschen. Sollte dies bis Ende September nicht geschehen sein, so droht das ULD mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 Euro. Das ULD ist aufgrund eigener rechtlicher und technischer Analysen zu dem Schluss gekommen, dass die Social-Plugins sowie die Fanpages gegen das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen.

Das ULD argumentiert u.a., dass Webseiten- oder Fanpagebetreiber personenbezogene Daten ohne gültige Einwilligung der Betroffenen verarbeiten bzw. an Dritte übermitteln. Diese Einschätzung ist jedoch umstritten. So argumentiert beispielsweise Stephan Schmidt, Fachanwalt für IT-Recht, in einem Gastbeitrag auf Internet-Law, dass Webseitenbetreiber, die einen Like-Button auf ihrer Webseite einbinden, selber ja keine Daten erheben und verarbeiten. Daher fehle es an einer Datenverarbeitung im Sinne des BDSG. Ähnlich argumentiert auch Adrian Schneider auf telemedicus.de. Ebenfalls fraglich ist, inwieweit das ULD als Behörde überhaupt zu einer Bußgeld-Androhung berechtigt ist – dazu schreibt unter anderem Jan A. Strunk auf Legalit.de und Niko Härting auf computerundrecht.de. Facebook selber zeigt sich überrascht über das Vorgehen des ULD und gab in einer Stellungnahme gegenüber heise an, sich an die europäischen Datenschutzbestimmungen zu halten.

Mittlerweile wurde die Seite des ULD um eine FAQ ergänzt, die die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten soll. Dabei wird auch auf die Möglichkeit einer rechtmäßigen Einbindung des Like-Buttons hingewiesen. Solch eine Möglichkeit stellt Jens Ferner als WordPress Plugin zur Verfügung.

Insgesamt zeigt der Fall, wie wenig das europäische Datenschutzrecht der heutigen Praxis im Internet gerecht wird. Auf den Punkt bringt es in diesem Zusammenhang der Beitrag von Thomas Stadler: „Das Datenschutzrecht steht vor einem Paradigmenwechsel“.

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Das AGG feiert fünften Geburtstag
18. August 2011

Heute vor fünf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Diskriminierung in Beruf und Alltag – sei dies aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem wurde mit Einführung des Gesetzes auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bund (ADS) […]

Heute vor fünf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Diskriminierung in Beruf und Alltag – sei dies aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem wurde mit Einführung des Gesetzes auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bund (ADS) – als unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind –  ins Leben gerufen. Um die 600 AGG-Prozesse hat es – laut der TAZ – seitdem gegeben. Die befürchtete Klagewelle ist allerdings ausgeblieben.

Aufsehen erregte zum Beispiel der Fall einer Versicherungsangestellten, die die R+V-Versicherung auf 500.000 Euro Schadensersatz wegen eindeutiger Geschlechtsdiskriminierung und möglicher ethnischer Diskriminierung verklagte – allerdings ohne Erfolg: Die Klage vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist zum Großteil gescheitert. Ebenfalls bemerkenswert ist die Klage dreier Piloten der Lufthansa. Sie wehrten sich gegen eine Klausel in ihrem Tarifvertrag, die vorsah, dass das Arbeitsverhältnis mit Beendigung des 60. Lebensjahr automatisch erlischt. In den Vorinstanzen wurde die Klage abgewiesen. Zur Zeit wird die Reglung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Auch brisant war die Klage einer in Ostdeutschland geborenen Bewerberin, die sich in Stuttgart erfolglos um eine Stelle bewarb. Auf den ihr zurückgesandten Bewerbungsunterlagen fand sie die handschriftlichen Vermerke „(-) Ossi“ und „DDR“ und nahm an, dass sie aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnt wurde. Das Stuttgarter Arbeitsgericht lehnte die Klage ab und stellte fest, dass “Ossis” keine ethnische Gruppe im Sinne des AGG darstellen und daher auch nicht diskriminiert werden könnten. Weitere ausgewählte Entscheidungen zum AGG gibt es auf der Seite der ADS.

Wir sind gespannt wie sich das AGG weiter entwickelt und werden an dieser Stelle auch weiterhin über interessante Fälle berichten. Ebenfalls empfehlen wir den AGG Online Blog des Rechtsanwalts Dr. Michael Schreier. Unsere Online-Schulungen zum AGG gibt es unter AGG-Wissen.de.

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Post von der Berliner Morgenpost
12. August 2011

Wie sicherlich viele von Ihnen werden auch wir täglich mit Werbebriefen und Flyern bombardiert. Ein „bitte keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten hilft da meist nur wenig. In letzter Zeit haben zudem Fremde unter unserem Namen verschiedene Abos abgeschlossen – darunter ein Abo für Hundefutter und eines für die Berliner Morgenpost. Beide Abos (und auch die […]

Wie sicherlich viele von Ihnen werden auch wir täglich mit Werbebriefen und Flyern bombardiert. Ein „bitte keine Werbung einwerfen“ am Briefkasten hilft da meist nur wenig. In letzter Zeit haben zudem Fremde unter unserem Namen verschiedene Abos abgeschlossen – darunter ein Abo für Hundefutter und eines für die Berliner Morgenpost. Beide Abos (und auch die anderen) sind wir mittlerweile wieder los – aber es bleibt die Frage, ob unsere Daten jetzt nicht für immer und ewig in irgendwelchen Datenbanken schlummern und für regelmäßige Hundefutterwerbung in unserem Briefkasten sorgen.

Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall ein Auskunftsrecht gem. § 34 BDSG vor. Auf Anfrage hat ein Unternehmen über alle personenbezogenen Daten, die zu der entsprechenden Person vorliegen, Auskunft zu erteilen. Von diesem Auskunftsrecht haben wir also Gebrauch gemacht und entsprechende Briefe an alle Unternehmen, bei denen wir angeblich ein Abo bestellt hatten, verschickt. Leider nur mit mäßigem Erfolg: Lediglich die Berliner Morgenpost antwortete vorbildlich auf unsere Anfrage und teilte uns mit, welche Daten bei ihr über uns gespeichert sind.

Zu einer Löschung der Daten ist die Berliner Morgenpost aber nur verpflichtet, wenn die gespeicherten Daten falsch sind oder aber die Speicherung der Daten unzulässig wäre. Statt sich um Löschung der Daten zu bemühen, kann aber auch verlangt werden, dass die eigenen Daten für die Nutzung zu Werbezwecken gesperrt werden. Wer diesen Weg einschlagen möchte, dem sei Richard Gutjahrs Erfahrungsbericht zu diesem Thema empfohlen – das Ganze scheint doch ein recht mühsames Unterfangen zu sein.

 

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BDSG Kommentar
03. August 2011

Vor einigen Tagen hat uns die 7. Auflage des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Simitis erreicht. Mit 1885 Seiten und über 2 kg Gewicht nicht gerade ein Leichtgewicht und zum Herumtragen nicht wirklich geeignet. Trotzdem: ein Kommentar zum BDSG sollte in keinem Unternehmen fehlen. Es dient als Nachschlagewerk bei Fragen zu den einzelnen Paragrafen im Gesetz, die häufig so […]

Vor einigen Tagen hat uns die 7. Auflage des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Simitis erreicht. Mit 1885 Seiten und über 2 kg Gewicht nicht gerade ein Leichtgewicht und zum Herumtragen nicht wirklich geeignet. Trotzdem: ein Kommentar zum BDSG sollte in keinem Unternehmen fehlen. Es dient als Nachschlagewerk bei Fragen zu den einzelnen Paragrafen im Gesetz, die häufig so kompliziert geschrieben sind, dass selbst Fachleute kaum in der Lage sind, sie zu verstehen. Dabei ist das Angebot an Kommentaren relativ groß. Hilfe bei der Auswahl bietet hier der Beitrag von Stephan Hansen-Oest auf datenschutz-guru.de. Er erklärt in einem Videobeitrag, welcher Kommentar für welche Zwecke und in welchem Unternehmen am besten geeignet ist.

 

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