Heute vor fünf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Diskriminierung in Beruf und Alltag – sei dies aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem wurde mit Einführung des Gesetzes auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bund (ADS) – als unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind – ins Leben gerufen. Um die 600 AGG-Prozesse hat es – laut der TAZ – seitdem gegeben. Die befürchtete Klagewelle ist allerdings ausgeblieben.
Aufsehen erregte zum Beispiel der Fall einer Versicherungsangestellten, die die R+V-Versicherung auf 500.000 Euro Schadensersatz wegen eindeutiger Geschlechtsdiskriminierung und möglicher ethnischer Diskriminierung verklagte – allerdings ohne Erfolg: Die Klage vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist zum Großteil gescheitert. Ebenfalls bemerkenswert ist die Klage dreier Piloten der Lufthansa. Sie wehrten sich gegen eine Klausel in ihrem Tarifvertrag, die vorsah, dass das Arbeitsverhältnis mit Beendigung des 60. Lebensjahr automatisch erlischt. In den Vorinstanzen wurde die Klage abgewiesen. Zur Zeit wird die Reglung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Auch brisant war die Klage einer in Ostdeutschland geborenen Bewerberin, die sich in Stuttgart erfolglos um eine Stelle bewarb. Auf den ihr zurückgesandten Bewerbungsunterlagen fand sie die handschriftlichen Vermerke „(-) Ossi“ und „DDR“ und nahm an, dass sie aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnt wurde. Das Stuttgarter Arbeitsgericht lehnte die Klage ab und stellte fest, dass “Ossis” keine ethnische Gruppe im Sinne des AGG darstellen und daher auch nicht diskriminiert werden könnten. Weitere ausgewählte Entscheidungen zum AGG gibt es auf der Seite der ADS.
Wir sind gespannt wie sich das AGG weiter entwickelt und werden an dieser Stelle auch weiterhin über interessante Fälle berichten. Ebenfalls empfehlen wir den AGG Online Blog des Rechtsanwalts Dr. Michael Schreier. Unsere Online-Schulungen zum AGG gibt es unter AGG-Wissen.de.
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