Rechtliche Aspekte von Social Media
27. November 2012

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. […]

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. Er ist zertifizierter TÜV-Datenschutzbeauftragter (TÜV) und akkreditierter Auditor für mehrere Datenschutzzertifikate.

Bartels schöpfte aus seinem breiten Fachwissen und sprach über die rechtlichen Aspekte und Hürden, die bei der Anwendung von Social Media zu beachten sind. Eine zentrale Klippe, die für private sowie die gewerbliche Nutzung von sozialen Netzwerken relevant ist: Allgemeine Geschäftsbedingungen – die AGB der Plattformbetreiber. Facebook aktualisiert und erweitert beispielsweise seine Nutzer-AGB, Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten, Facebook-Werberichtlinien und Datenschutzrichtlinien permanent. Im November 2012 umfassten diese fast 17.000 Wörter, ein Jahr vorher waren es noch 4000 Wörter weniger.

Auch weitere rechtliche Aspekte bieten potentielle Hindernisse:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Werbung über Social Media
  • Informationspflichten bei Handel über Soziale Netzwerke
  • Datenschutzrecht in Sozialen Netzwerken
  • Betriebliche und arbeitrechtliche Maßnahmen bei Sozialen Netzwerken

Unternehmen, die Social Media für ihr Gewerbe verwenden, sollten die sich stets verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Ganz besonders ist hier das Datenschutzrecht zu beachten, um zum Beispiel Abmahnungen zu umgehen.

Weitere Informationen: Karsten U. Bartels bei Google +

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Update: Mitarbeiterschulung BDSG-Wissen.de
22. Dezember 2011

Wir haben unsere Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um zwei Kapitel erweitert. Neben dem Grundprinzip des Datenschutzes, den Rechtsgrundlagen, den Rechten der Betroffenen und dem Thema Datensicherheit lernen Teilnehmer der Schulung nun auch alles Notwendige über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Auftragsdatenverarbeitung. Gerade in Zeiten, in denen die Datenverarbeitung in der Cloud auch für Unternehmen immer […]

Wir haben unsere Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um zwei Kapitel erweitert. Neben dem Grundprinzip des Datenschutzes, den Rechtsgrundlagen, den Rechten der Betroffenen und dem Thema Datensicherheit lernen Teilnehmer der Schulung nun auch alles Notwendige über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Auftragsdatenverarbeitung. Gerade in Zeiten, in denen die Datenverarbeitung in der Cloud auch für Unternehmen immer interessanter wird, sollten Mitarbeiter über das entsprechende Know-How zum Thema Auftragsdatenverarbeitung verfügen.

Unsere Online-Schulungen zum BDSG und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickeln wir gemeinsam mit theCode AG und den Anwälten von Esche Schümann Commichau. Gregor Klar, Geschäftsführer von brainosphere, ist zudem als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen tätig und zudem Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Unsere Online-Schulung BDSG-Wissen.de bietet die Möglichkeit, die im BDSG vorgesehene Schulung der Beschäftigten eines Unternehmens flexibel und in kürzester Zeit, mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung.

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