Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im […]
Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im deutschen Volltext. Im Folgenden werde ich einige Links und Kommentare zum Thema sammeln:
Max Schrems: Initial Response
Anna Biselli auf netzpolitik.org: Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.
Sascha Lobo auf Spiegel Online: Safe-Harbor-Urteil: Entschuldigung, ich verstehe nur Verschiebebahnhof
Joerg Heidrich auf Heise Online: Nach dem EuGH-Urteil: Alternativen zu Safe Harbor
Niko Härting: Safe Harbor: Geburtsstunde eines europäischen Verfassungsgerichts?
Pressemittelung des Berufsverbands der Datenschützer (BvD): EuGH: Safe Harbor gekippt
Patrick Beuth auf Zeit Online: Ein leises Donnerwetter vom EuGH
Matthias Lachmann: Safe Harbor-Urteil: EuGH setzt Zeichen gegen Massenausspähung mit wirrer Argumentation
Statement der Artikel-29-Datenschutzgruppe vom 15.10.2015
Positionspapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) vom 26.10.1015
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Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung. Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle […]
Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung.
Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle Tenor auf EU-Ebene: Solange bei Bürgern kein Verdacht auf Straftaten vorliegt, ist das Sammeln ihrer Daten rechtswidrig. Die Richtlinie sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“, so das Urteil.
Was wird gekippt? Internetprovider in der EU durften die Verbindungsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahren speichern – ohne Tatverdacht. Aufbewahrt werden die Metadaten eines Kommunikationaktes, also Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und Art eines Telefonats (Festnetz, mobil, IP) bzw. der Nachricht (E-Mail, SMS). Der Inhalt der Kommunikation wird hingegen nicht erfasst.
Hier im Überblick:
Die Richtlinie von 2006: sie muss außer Kraft gesetzt werden.
Die Pressemitteilung des EuGH zum aktuellen Urteil: hier.
Das Urteil des Gerichtshofes: hier.
Zur Autorin: Von nun an wird Kathrin Koehler hier in regelmäßiger Folge für Brainosphere Themen aus der Branche zusammenstellen. Sie ist freiberuflich tätige Journalistin sowie Trainerin und Speakerin für Social Media Themen.
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