Neue Regelungen für Webseitenbetreiber?
12. April 2011

Ob Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung – wer in Deutschland eine Webseite betreiben möchte, muss sich mit allerlei rechtlichen Beschränkungen und Vorgaben herumschlagen. Weitere Regelungen hat nun die hessische Landesregierung erarbeitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf möchte sie über den Bundesrat einbringen. Im Fokus stehen diesmal soziale Netzwerke, Online-Shops, Foren oder Blogs – sprich alle Webangebote, die eine […]

Ob Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung – wer in Deutschland eine Webseite betreiben möchte, muss sich mit allerlei rechtlichen Beschränkungen und Vorgaben herumschlagen. Weitere Regelungen hat nun die hessische Landesregierung erarbeitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf möchte sie über den Bundesrat einbringen. Im Fokus stehen diesmal soziale Netzwerke, Online-Shops, Foren oder Blogs – sprich alle Webangebote, die eine Registrierung erforderlich machen. Vorgesehen sind verschiedene Änderungen am Telemediengesetz.

So sollen User in der Lage sein, mit einem Klick ihr Nutzerkonto aufzulösen. Inaktive Konten müssen automatisch gelöscht werden. Bei der Löschung sind auch alle zum Account gehörenden Inhalte, z.B. Kommentare zu löschen. Zudem muss bei Erstellung eines neuen Nutzerkontos die höchste Sicherheitsstufe per Default eingestellt sein – was das genau heißt, wird nicht gesagt. Auch muss der User einstellen können, ob seine dort angegebenen Daten von Suchmaschinen erfasst werden sollen.

Der Webseitenbetreiber soll zukünftig den User zudem über mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeitsrechte informieren. Zudem sollen Webseitenbetreiber verpflichtet werden, auf ihren Webseiten die zuständige Datenschutzbehörde zu benennen.

Was aus dem Gesetzentwurf letztendlich wird, bleibt abzuwarten. Kommentare gibt es auf Internet-Law und auf dem Blog von Jens Ferner.

0 Kommentare
IT-Sicherheitscheck für kleine und mittlere Unternehmen
01. April 2011

IT und Internet bestimmen mittlerweile einen Großteil unseres täglichen Arbeitens und Handelns. Unternehmen aller Branchen profitieren von den vielfachen Vorteilen des Webs und den umfangreichen Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bieten. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Bedrohung durch Kriminelle, die Sicherheitslücken in IT-Architekturen von Unternehmen für ihre Zwecke missbrauchen und zum Teil erheblichen Schaden anrichten. Unternehmen […]

IT und Internet bestimmen mittlerweile einen Großteil unseres täglichen Arbeitens und Handelns. Unternehmen aller Branchen profitieren von den vielfachen Vorteilen des Webs und den umfangreichen Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bieten. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Bedrohung durch Kriminelle, die Sicherheitslücken in IT-Architekturen von Unternehmen für ihre Zwecke missbrauchen und zum Teil erheblichen Schaden anrichten. Unternehmen sind daher drauf angewiesen, sich vor solchen Angriffen zu schützen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, häufig groß.

Unterstützung bieten hier das Projekt „Ratgeber IT-Sicherheit“, das vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) im Rahmen eines vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Verbundprojektes entwickelt wurde, sowie der DsiN-Sicherheitscheck der Initiative „Deutschland sicher im Netz„. Beide Checks ermitteln mithilfe eines Online-Tests die Beschaffenheit der IT-Sicherheit in einem Unternehmen und geben auf Basis der gegebenen Antworten individuelle Hinweise zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

0 Kommentare