Erste Pflichten der KI-Verordnung
02. Februar 2025

Die ersten Pflichten der KI-Verordnung sind nun in Kraft: Schon jetzt müssen Unternehmen, die KI einsetzen, die folgenden Aspekte der KI-Verordnung beachten: KI-Kompetenz sicherstellen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dazu gehören technische Kenntnisse, Erfahrung und eine angemessene Schulung im Umgang mit KI-Systemen. Nutzungsrichtlinien implementieren: Für den Einsatz […]

Die ersten Pflichten der KI-Verordnung sind nun in Kraft: Schon jetzt müssen Unternehmen, die KI einsetzen, die folgenden Aspekte der KI-Verordnung beachten:

  1. KI-Kompetenz sicherstellen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dazu gehören technische Kenntnisse, Erfahrung und eine angemessene Schulung im Umgang mit KI-Systemen.
  2. Nutzungsrichtlinien implementieren: Für den Einsatz von KI-Systemen sollten klare Richtlinien aufgestellt werden. Diese sollten die zulässige Nutzung, die Kontrolle und die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen festlegen.
  3. Verbotene Praktiken beachten: Der Einsatz von manipulativer Beeinflussung oder emotionaler Überwachung durch KI-Systeme ist verboten.
  4. Transparenz gewährleisten: Nutzerinnen und Nutzer müssen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren.
  5. Risikobewertung durchführen: Unternehmen sollten prüfen, ob der Einsatz von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist, da dies zusätzliche Anforderungen nach sich ziehen würde.
  6. Dokumentation und Überwachung: Es müssen Maßnahmen zur Dokumentation, Qualitätssicherung und regelmäßigen Überwachung des KI-Systems umgesetzt werden.

Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße und betreffen alle, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.