Der Countdown läuft … #DSGVO
25. Mai 2017

In genau einem Jahr, am 25. Mai 2018, löst die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (kurz: Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO) die bisherige nationale und europäische Datenschutz-Gesetzgebung ab. An diesem Tag endet die Übergangszeit von zwei Jahren, die nach der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der DSGVO begann und […]

In genau einem Jahr, am 25. Mai 2018, löst die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (kurz: Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO) die bisherige nationale und europäische Datenschutz-Gesetzgebung ab. An diesem Tag endet die Übergangszeit von zwei Jahren, die nach der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der DSGVO begann und nun bereits zur Hälfte verstrichen ist.

Die teilweise massiven Veränderungen bei der Datenverarbeitung im Unternehmensbereich, die durch das neue europäische Datenschutzrecht eintreten werden, lassen sich grob in drei Kategorien unterteilen:

  • erweiterte Informations- und Meldepflichten (gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden)
  • ausführlichere Dokumentationspflichten und der Nachweis der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Rechenschaftspflicht)
  • verstärkte Anforderungen an die IT-Sicherheit (nach dem Stand der Technik)

Außerdem steigt wegen des erhöhten Sanktionsrahmens und der neuen Rechenschaftspflicht das Risiko bei Datenschutzverstößen auch noch im Nachhinein empfindlich belangt zu werden. Die Geldbußen werden mindestens um den Faktor 60 erhöht und orientieren sich an den Größenordnungen, die aus dem Kartellrecht bekannt sind.

Alle Unternehmen sollten sich also mit dem neuen Gesetz rechtzeitig vertraut machen und ein internes Projekt zur Umsetzung der Anforderungen aufsetzen. Nach aktuellen Schätzungen haben derzeit noch über 50 % der Unternehmen in Deutschland überhaupt nicht mit einem Umsetzungsprojekt zur DSGVO begonnen.

Für diese Unternehmen wird es jetzt höchste Zeit sich dem Thema zu widmen. Gute Möglichkeiten zum Einstieg finden sich in den Leitfäden zur DSGVO, die der Arbeitskreis Datenschutz des Bitkom e.V. entwickelt hat.

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EuGH kippt Safe Harbor
06. Oktober 2015

Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im […]

Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im deutschen Volltext. Im Folgenden werde ich einige Links und Kommentare zum Thema sammeln:

Max Schrems: Initial Response

Anna Biselli auf netzpolitik.org: Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.

Sascha Lobo auf Spiegel Online: Safe-Harbor-Urteil: Entschuldigung, ich verstehe nur Verschiebebahnhof

Joerg Heidrich auf Heise Online: Nach dem EuGH-Urteil: Alternativen zu Safe Harbor

Niko Härting: Safe Harbor: Geburtsstunde eines europäischen Verfassungsgerichts?

Pressemittelung des Berufsverbands der Datenschützer (BvD): EuGH: Safe Harbor gekippt

Patrick Beuth auf Zeit Online: Ein leises Donnerwetter vom EuGH

Matthias Lachmann: Safe Harbor-Urteil: EuGH setzt Zeichen gegen Massenausspähung mit wirrer Argumentation

Positionspapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) vom 26.10.1015

 

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ULD Sommerakademie 2014
12. September 2014

Schon wieder ein Jahr vorbei – das Jahr eins nach den Snowden-Enthüllungen über den NSA-Spähangriff. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen und die Auswirkungen auf unser demokratisches Leben sind abstrakt und nur bedingt erfassbar. Die Empörung oder zumindest das Bewusstsein für die permanente Bedrohung des einzelnen sind nur schwer aufrecht zu erhalten. Das Misstrauen gegenüber […]

Schon wieder ein Jahr vorbei – das Jahr eins nach den Snowden-Enthüllungen über den NSA-Spähangriff. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen und die Auswirkungen auf unser demokratisches Leben sind abstrakt und nur bedingt erfassbar. Die Empörung oder zumindest das Bewusstsein für die permanente Bedrohung des einzelnen sind nur schwer aufrecht zu erhalten. Das Misstrauen gegenüber den Institutionen und der Politik ist gewaltig und hinterlässt einen stets schalen Nachgeschmack beim Leben im Netz.

Vordenker und CCC-Chef Frank Rieger hatte sich vor einiger Zeit in einem FAZ-Artikel klug mit den Auswirkungen des NSA-Skandals auseinander gesetzt und uns vor allem mit seinen Ausführungen zum Vertrauensaufbau aufhorchen lassen. Da wir nun die „dunkle Seite“ des Internets kennen, so Rieger, könnte ein Weg aus der Zwickmühle heraus der Aufbau von Vertrauen sein. Dies könne zum einen vonstatten gehen, indem sich Personen und Institutionen immer wieder tadellos verhalten und somit Vertrauen in sich aufbauen und dies immer wieder bestätigen – eine harte Nuss in unseren schnelllebigen Zeiten.

Passend dazu loteten die Datenschutz-Experten bei der diesjährigen ULD-Sommerakademie in Kiel das Spannungsfeld zwischen den Grundrechten auf freie Entfaltung und dem Anspruch auf absolute Sicherheit aus. Ben Scott, Programmdirektor bei der Stiftung Neue Verantwortung e.V., überzeugte mit einer grundsätzlichen Einordnung zum „Datenschutz in einer Post-Snowden-Welt“, in dem er auf die jeweiligen Stärken in den USA und Deutschland verwies. Als Lösungansatz nennt er ein gemeinsames rechtliches Rahmenwerk zur transatlantischen Sicherheits- wie die Datenschutzpolitik, um so die Auswüchse in puncto Totalüberwachung einzudämmen.

Einen lesenswerten Artikel gibt es u.a. bei heise.de. Außerdem sei auf die Zusammenfassung der ULD Sommerakademie hingewiesen.

 

   

 

 

 

 

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BvD Datenschutztage 2014
04. Juni 2014

In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin. Bundesjustizminister […]

In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD).

Brainosphere Datenschutz

erstellt mit: wordle.net

Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte gegenüber den rund 200 Datenschützern, dass sich ihr Metier aktuell zu einem bedeutenden Faktor für wirtschaftliche Wettbewerbsvorteile entwickelt. Er wies in diesem Zusammenhang auf die wichtige Stellung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland hin und befürwortete, ihre Position weiterhin zu schützen und zu stärken – auch europaweit.

In ihren Redebeiträgen vor 200 Datenschutzbeauftragten betonten Maas, Voßhoff und Albrecht übereinstimmend, wie notwendig und richtig die unabhängige innerbetriebliche Kontrolle von Datenverarbeitung in der von Datenflut und Überwachung geprägten Gesellschaft ist. Sie befürworteten ausdrücklich, dass sich dieses in Deutschland bewährte Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in ganz Europa wieder finden soll.

Einen interessanten Beitrag bei den Datenschutztagen kam von Alexander Nouak vom Frauenhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung (IGD) – er zeigte in seiner Präsentation den Stand der Dinge hinsichtlich sicherer Authentifizierung mit biometrischen Methoden sowie Vorteile und Risiken der Biometrie auf.

Sichere Identitäten sind auch Thema eines aktuelles Wettbewerbs, den die Bundesdruckerei GmbH ausgelobt hat: Unternehmen, StartUps, Institutionen, Design-Studenten und Schüler können dabei Ideen, Konzepte und Projekte rund um sicheres und benutzerfreundliches Identitätsmanagement in der digitalen Zukunft einreichen. Einreichungen sind möglich bis zum 17. August diesen Jahres https://www.digitaler-handschlag.de/de – viel Erfolg!

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EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung
23. April 2014

Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung. Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle […]

Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung.

Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle Tenor auf EU-Ebene: Solange bei Bürgern kein Verdacht auf Straftaten vorliegt, ist das Sammeln ihrer Daten rechtswidrig. Die Richtlinie sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“, so das Urteil. 

Die Richter des EuGH bestätigten damit die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, analysiert der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei heise.de. Die darüber liegende Botschaft laute, dass sich der EuGH als Hüter der in der Europäischen Grundrechtecharta garantierten Bürgerrechte verstehe und den europäischen Gesetzgeber korrigiere, wenn er darin gezogene Grenzen überschreitet.

Was wird gekippt? Internetprovider in der EU durften die Verbindungsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahren speichern – ohne Tatverdacht. Aufbewahrt werden die Metadaten eines Kommunikationaktes, also Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und Art eines Telefonats (Festnetz, mobil, IP) bzw. der Nachricht (E-Mail, SMS). Der Inhalt der Kommunikation wird hingegen nicht erfasst.

Hier im Überblick:

Die Richtlinie von 2006: sie muss außer Kraft gesetzt werden.

Die Pressemitteilung des EuGH zum aktuellen Urteil: hier.

Das Urteil des Gerichtshofes: hier.

Zur Autorin: Von nun an wird Kathrin Koehler hier in regelmäßiger Folge für Brainosphere Themen aus der Branche zusammenstellen. Sie ist freiberuflich tätige Journalistin sowie Trainerin und Speakerin für Social Media Themen.

 

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Datenschutz bei Compliance Programmen
28. März 2013

Immer mehr Unternehmen ernennen Compliance Officer und implementieren zum Teil umfassende Compliance Programme. Deren Aufgabe ist es, die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch das Unternehmen sicherzustellen. Sie helfen zum Beispiel Korruption und unzulässige Kartellabsprachen, Geldwäsche sowie Betrugs- und Untreuefälle zu verhindern und aufzuklären. Doch auch das Compliance-Programm selbst muss stets den gesetzlichen Anforderungen genügen. Vor allem […]

Immer mehr Unternehmen ernennen Compliance Officer und implementieren zum Teil umfassende Compliance Programme. Deren Aufgabe ist es, die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch das Unternehmen sicherzustellen. Sie helfen zum Beispiel Korruption und unzulässige Kartellabsprachen, Geldwäsche sowie Betrugs- und Untreuefälle zu verhindern und aufzuklären. Doch auch das Compliance-Programm selbst muss stets den gesetzlichen Anforderungen genügen. Vor allem das Datenschutzrecht stellt hierbei viele Anforderungen und setzt Grenzen.

Fälle aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass selbst vermeintliche Verstöße des Compliance-Programms gegen den Datenschutz erhebliche Imageschäden für das Unternehmen und sogar persönliche Konsequenzen für das Management haben können. Es drohen Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Verfolgung.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing, Inhaber der Kanzlei für Datenschutz und IT-Recht, hat eine 12-seitige Checkliste mit dem Titel „Datenschutz bei Compliance Programmen – eine Checkliste mit Erläuterungen und Best Practices“ entworfen. Diese hilft, datenschutzrelevante Themen bei Compliance-Programmen zu erkennen. Neben Kontrollfragen enthält die Checkliste Erläuterungen sowie Empfehlungen und Best Practices. Die Checkliste wendet sich an Compliance Officer, Mitarbeiter von Compliance-, Rechts- und Revisions-Abteilungen sowie Datenschutzbeauftragte.

Die Checkliste deckt derzeit folgende Bereiche ab:

  1. Interne Compliance Ermittlungen
  2. Einsichtnahme und Auswertung von Mitarbeiter E-Mails
  3. IT-Forensische Untersuchungen / Compliance Screenings / Massendatenanalysen
  4. Hinweisgebersysteme (Whistleblowing)
  5. Zentrale Compliance im Konzern / Verbund

Weitere geplante Themen: E-Discovery, Pre-Employment Screenings, Terrorlisten Screenings und Geldwäscheprävention

Die Checkliste wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Auf der Webseite der Kanzlei können Sie die jeweils aktuelle Version kostenlos herunterladen.

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Rechtliche Aspekte von Social Media
27. November 2012

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. […]

Ein prima Vortrag beim Aktionstag der IHK Berlin zum Thema Social Media in der Praxis gab uns kürzlich einen groben Überblick zu Chancen und Risiken von Social Media. Referent Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und auf IT-Recht spezialisiert, ist erfahren im IT-Vertragsrecht, Internetrecht sowie in Fragen rund um E-Commerce, Social Media und Cloud Computing. Er ist zertifizierter TÜV-Datenschutzbeauftragter (TÜV) und akkreditierter Auditor für mehrere Datenschutzzertifikate.

Bartels schöpfte aus seinem breiten Fachwissen und sprach über die rechtlichen Aspekte und Hürden, die bei der Anwendung von Social Media zu beachten sind. Eine zentrale Klippe, die für private sowie die gewerbliche Nutzung von sozialen Netzwerken relevant ist: Allgemeine Geschäftsbedingungen – die AGB der Plattformbetreiber. Facebook aktualisiert und erweitert beispielsweise seine Nutzer-AGB, Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten, Facebook-Werberichtlinien und Datenschutzrichtlinien permanent. Im November 2012 umfassten diese fast 17.000 Wörter, ein Jahr vorher waren es noch 4000 Wörter weniger.

Auch weitere rechtliche Aspekte bieten potentielle Hindernisse:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Werbung über Social Media
  • Informationspflichten bei Handel über Soziale Netzwerke
  • Datenschutzrecht in Sozialen Netzwerken
  • Betriebliche und arbeitrechtliche Maßnahmen bei Sozialen Netzwerken

Unternehmen, die Social Media für ihr Gewerbe verwenden, sollten die sich stets verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Ganz besonders ist hier das Datenschutzrecht zu beachten, um zum Beispiel Abmahnungen zu umgehen.

Weitere Informationen: Karsten U. Bartels bei Google +

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Oracle Healthcare Security Workshop
12. November 2012

Das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen wird in Deutschland immer aktueller und wichtiger. Patientendaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Applikationen und Datenbanken sollen die Prozesse optimal unterstützen. Daten müssen daher in der Datenbank sowie im Netz stets verschlüsselt werden können. Denn die Anforderungen des Gesetzgebers an Datensicherheit und Datenschutz kennen besonders bei Sozialversicherungsdaten kein Pardon. […]

Das Thema Datenschutz im Gesundheitswesen wird in Deutschland immer aktueller und wichtiger. Patientendaten müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Applikationen und Datenbanken sollen die Prozesse optimal unterstützen. Daten müssen daher in der Datenbank sowie im Netz stets verschlüsselt werden können. Denn die Anforderungen des Gesetzgebers an Datensicherheit und Datenschutz kennen besonders bei Sozialversicherungsdaten kein Pardon. Thematisch bietet die Firma Oracle dazu passend den Healthcare Security Workshop.

In seiner Funktion als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Gregor Klar die Veranstaltung von Oracle mit dem Eröffnungsvortrag „Gesundheitsdatenschutz: Anforderungen, gesetzliche Vorschriften, Risiken und Lösungen“.

Der kostenlose Workshop richtet sich an Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Sozialleistungsträger sowie deren externe IT-Dienstleister und Rechenzentren und befasst sich u.a. mit folgenden Themen:

  • Gesundheitsdatenschutz und Sozialgeheimnis
  • technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  • Lösungsmöglichkeiten zur Abwehr von Gefährdungen
  • Nachhaltigkeit im Security Umfeld

Im weiteren Verlauf des Security Workshops stelllt Oracle auch sein Security Assessment vor: Hiermit werden Sicherheitslöcher und Schwachstellen aufgedeckt und bewertet.

brainosphere ist für Sie da, wenn auch Sie Ihre Risiken im Bereich Datenschutz analysieren und minimieren möchten.

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Fortbildung Datenschutz beim BvD
08. November 2012

„Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung ist ein Muss für alle Datenschutzbeauftragten“, so das Fazit von Gregor Klar, Geschäftsführer Klar EDV, nach einem 2-tägigen Praxisworkshop beim Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) in Berlin. „Sicherheitschecks, Audits und Kontrollen als betrieblicher Datenschutzbeauftragter begleiten und bewerten“ lautete das Thema der BvD-Fortbildung, die Heiko Behrendt führte. Er ist viele Jahre […]

„Regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung ist ein Muss für alle Datenschutzbeauftragten“, so das Fazit von Gregor Klar, Geschäftsführer Klar EDV, nach einem 2-tägigen Praxisworkshop beim Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) in Berlin.

„Sicherheitschecks, Audits und Kontrollen als betrieblicher Datenschutzbeauftragter begleiten und bewerten“ lautete das Thema der BvD-Fortbildung, die Heiko Behrendt führte. Er ist viele Jahre beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in leitender Funktion für die Durchführung datenschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Audits verantwortlich.

Geschult wurde mit Fokus auf folgende Inhalte:

  • Grundlagen und Begriffsabgrenzungen: Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzbeauftragten (BDSG)
  • Methodische Vorgehensweise: Erstellung eines Prüfplans als roter Faden für die Durchführung des Audits
  • Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept: Bewertung von mehreren „Muster-Sicherheitskonzpeten“ aus der Praxis

Wenden Sie sich vertrauensvoll an brainosphere, wir helfen Ihnen in Sachen Datenschutz gerne praxisorientiert weiter.

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Update: Mitarbeiterschulung BDSG-Wissen.de
22. Dezember 2011

Wir haben unsere Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um zwei Kapitel erweitert. Neben dem Grundprinzip des Datenschutzes, den Rechtsgrundlagen, den Rechten der Betroffenen und dem Thema Datensicherheit lernen Teilnehmer der Schulung nun auch alles Notwendige über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Auftragsdatenverarbeitung. Gerade in Zeiten, in denen die Datenverarbeitung in der Cloud auch für Unternehmen immer […]

Wir haben unsere Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um zwei Kapitel erweitert. Neben dem Grundprinzip des Datenschutzes, den Rechtsgrundlagen, den Rechten der Betroffenen und dem Thema Datensicherheit lernen Teilnehmer der Schulung nun auch alles Notwendige über den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die Auftragsdatenverarbeitung. Gerade in Zeiten, in denen die Datenverarbeitung in der Cloud auch für Unternehmen immer interessanter wird, sollten Mitarbeiter über das entsprechende Know-How zum Thema Auftragsdatenverarbeitung verfügen.

Unsere Online-Schulungen zum BDSG und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickeln wir gemeinsam mit theCode AG und den Anwälten von Esche Schümann Commichau. Gregor Klar, Geschäftsführer von brainosphere, ist zudem als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen tätig und zudem Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Unsere Online-Schulung BDSG-Wissen.de bietet die Möglichkeit, die im BDSG vorgesehene Schulung der Beschäftigten eines Unternehmens flexibel und in kürzester Zeit, mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung.

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