Sexismus-Debatte: unser Produkt AGG-Wissen.de
31. Januar 2013

Ob ARD, ZDF, SternTV bei RTL, Twitter, Facebook oder Co – auf allen Kanälen kocht derzeit die Sexismus-Debatte. „Die #Aufschrei-Aktion auf Twitter ist nur die Spitze des Eisberges“, so berichtet die Berliner Morgenpost. Umso wichtiger ist es, die Aufschreie, die aktuell überall zu lesen sind, auch zu würdigen. Laut einer Erhebung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) […]

Ob ARD, ZDF, SternTV bei RTL, Twitter, Facebook oder Co – auf allen Kanälen kocht derzeit die Sexismus-Debatte. „Die #Aufschrei-Aktion auf Twitter ist nur die Spitze des Eisberges“, so berichtet die Berliner Morgenpost.

Umso wichtiger ist es, die Aufschreie, die aktuell überall zu lesen sind, auch zu würdigen. Laut einer Erhebung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 2011 beklagt sich jede zweite Frau darüber, schon einmal am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein. Angesichts der aktuellen Sexismus-Debatte in Deutschland verzeichnet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den vergangenen Tagen einen deutlichen Anstieg an gemeldeten Vorfällen.

2012 haben wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern Esche Schümann Commichau (www.esche.de) und der theCode AG (www.theCo.de) eine Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt.

Unser Produkt AGG-Wissen.de bietet mit E-Learning die Möglichkeit, die im AGG vorgesehene Schulung der Beschäftigten eines Unternehmens flexibel und in kürzester Zeit, mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand durchzuführen. Schauen Sie einfach mal rein!

Eigentlich sind die Meinungen im Netz unter dem Hashtag #Aufschrei alte Kamelle, und dennoch ernstzunehmen. Denn endlich schreiben anno 2013 nun zig Frauen angstlos vor weiteren Konsequenzen unter ihrem Namen über konkrete Erfahrungen mit Machtmissbrauch. Nicht zu vergessen, wieviele Aufschreie bisher ohne Gehör blieben. Weil gerade die Angst bei vielen Frauen zu groß scheint, sich mit dem Äußern der Wahrheit verwundbar zu machen und sich negativen Folgen, wie beispielsweise am Arbeitsplatz, auszusetzen…

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Singlebörsen: Ungleichbehandlung rechtens
14. Oktober 2011

Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des […]

Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des AGG sah. Obwohl das Gericht die Ungleichbehandlung bejahte sah es dafür einen sachlichen Grund: Mit dem Angebot könnten mehr Frauen in die Single-Börse gelockt werden und dadurch auch den Männern ein besseres Angebot unterbreitet werden. Das Urteil finden Sie hier.

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Das AGG feiert fünften Geburtstag
18. August 2011

Heute vor fünf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Diskriminierung in Beruf und Alltag – sei dies aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem wurde mit Einführung des Gesetzes auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bund (ADS) […]

Heute vor fünf Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet Diskriminierung in Beruf und Alltag – sei dies aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem wurde mit Einführung des Gesetzes auch die Anti-Diskriminierungsstelle des Bund (ADS) – als unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind –  ins Leben gerufen. Um die 600 AGG-Prozesse hat es – laut der TAZ – seitdem gegeben. Die befürchtete Klagewelle ist allerdings ausgeblieben.

Aufsehen erregte zum Beispiel der Fall einer Versicherungsangestellten, die die R+V-Versicherung auf 500.000 Euro Schadensersatz wegen eindeutiger Geschlechtsdiskriminierung und möglicher ethnischer Diskriminierung verklagte – allerdings ohne Erfolg: Die Klage vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist zum Großteil gescheitert. Ebenfalls bemerkenswert ist die Klage dreier Piloten der Lufthansa. Sie wehrten sich gegen eine Klausel in ihrem Tarifvertrag, die vorsah, dass das Arbeitsverhältnis mit Beendigung des 60. Lebensjahr automatisch erlischt. In den Vorinstanzen wurde die Klage abgewiesen. Zur Zeit wird die Reglung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft. Auch brisant war die Klage einer in Ostdeutschland geborenen Bewerberin, die sich in Stuttgart erfolglos um eine Stelle bewarb. Auf den ihr zurückgesandten Bewerbungsunterlagen fand sie die handschriftlichen Vermerke „(-) Ossi“ und „DDR“ und nahm an, dass sie aufgrund ihrer ostdeutschen Herkunft abgelehnt wurde. Das Stuttgarter Arbeitsgericht lehnte die Klage ab und stellte fest, dass “Ossis” keine ethnische Gruppe im Sinne des AGG darstellen und daher auch nicht diskriminiert werden könnten. Weitere ausgewählte Entscheidungen zum AGG gibt es auf der Seite der ADS.

Wir sind gespannt wie sich das AGG weiter entwickelt und werden an dieser Stelle auch weiterhin über interessante Fälle berichten. Ebenfalls empfehlen wir den AGG Online Blog des Rechtsanwalts Dr. Michael Schreier. Unsere Online-Schulungen zum AGG gibt es unter AGG-Wissen.de.

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Keine Haushaltshilfe für Muslime
04. Oktober 2010

Versicherungen wird ja häufiger nachgesagt, es in Sachen Diskriminierung nicht ganz so genau zu nehmen. Im aktuellen Fall hatte eine Versicherung abgelehnt, die Haushaltshilfe für ein Unfallopfer zu bezahlen. Der Grund: Da der Mann Muslim sei, würde er ohnehin keine Hausarbeit verrichten und könne daher auch nicht den Ausfall seiner Arbeitskraft im Haushalt geltend machen. […]

Versicherungen wird ja häufiger nachgesagt, es in Sachen Diskriminierung nicht ganz so genau zu nehmen. Im aktuellen Fall hatte eine Versicherung abgelehnt, die Haushaltshilfe für ein Unfallopfer zu bezahlen. Der Grund: Da der Mann Muslim sei, würde er ohnehin keine Hausarbeit verrichten und könne daher auch nicht den Ausfall seiner Arbeitskraft im Haushalt geltend machen.

Die zuständige Sachbearbeiterin sei trotz AGG-Schulung zu ihrem abwegigen Urteil gekommen, betont die Versicherung. Wie weit die Schulung zurückliegt, ist nicht bekannt. Der Fall zeigt aber, wie wichtig es für ein Unternehmen ist, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Denn obwohl sich die Versicherung für das Verhalten ihrer Mitarbeiterin entschuldigt hat, wird sie wohl noch eine Weile mit dem entstandenen Imageschaden zu kämpfen haben.

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Pilotprojekt: anonyme Bewerbungen in Unternehmen
06. Juli 2010

Drei große Unternehmen im DAX und zwei internationale Konzerne testen im Rahmen eines Pilotprojekts anonymisierte Stellenbewerbungen in Deutschland. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zu den Unternehmen gehören die Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sowie L’Oréal. Durch die Anonymisierung von Lebensläufen soll die Diskriminierung ethnischer Minderheiten oder von älteren Bewerbern verhindert werden. Bewerbungen bei den beteiligten […]

Drei große Unternehmen im DAX und zwei internationale Konzerne testen im Rahmen eines Pilotprojekts anonymisierte Stellenbewerbungen in Deutschland. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Zu den Unternehmen gehören die Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sowie L’Oréal.

Durch die Anonymisierung von Lebensläufen soll die Diskriminierung ethnischer Minderheiten oder von älteren Bewerbern verhindert werden. Bewerbungen bei den beteiligten Unternehmen sind nun ohne Foto einzureichen. Auch  sollen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand nicht angegeben werden.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
05. März 2010

Seit dem 01.August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – in Kraft. Das Gesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. Dazu erhalten durch das Gesetz geschützte Personen Rechtsansprüche gegenüber […]

Seit dem 01.August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – in Kraft. Das Gesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen. Dazu erhalten durch das Gesetz geschützte Personen Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern und Privaten, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

In vielen Unternehmen sind die genauen Details des Gesetzes nicht bekannt. Dabei ist Vorsicht geboten, denn Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind oft nicht so offensichtlich wie vielleicht zu vermuten wäre: So kann bereits eine scheinbar neutral formulierte Stellenausschreibung schon diskriminierend sein. Für das Unternehmen, das für die Ausschreibung verantwortlich ist, kann das teuer werden.

Unser Produkt AGG-Wissen.de bietet mit E-Learning die Möglichkeit, die im AGG vorgesehene Schulung der Beschäftigten eines Unternehmens flexibel und in kürzester Zeit, mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand durchzuführen.

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