Anonymisierte Lebensläufe sollen zum Standard in allen Bewerbungsverfahren werden. Das forderte jedenfalls die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders. Die Chancengleichheit unter Bewerbern soll dadurch erhöht werden. Als Begründung verwies Lüders auf eine Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA). Die Studie hätte gezeigt, dass allein ein türkischer Nachname ausreiche, um die […]
Anonymisierte Lebensläufe sollen zum Standard in allen Bewerbungsverfahren werden. Das forderte jedenfalls die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders. Die Chancengleichheit unter Bewerbern soll dadurch erhöht werden.
Als Begründung verwies Lüders auf eine Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA). Die Studie hätte gezeigt, dass allein ein türkischer Nachname ausreiche, um die Chancen eines Bewerbers um 14 Prozent zu senken. Lüders fordert daher Lebensläufe, „auf denen weder ein Foto zu sehen ist, noch Name, Adresse, Geburtsdatum oder Familienstand erkennbar sind.“
Einen interessanten Pro-Contra-Artikel zu dem Thema, gibt es auf Spiegel Online.
0 KommentareWie die Projektbörse Gulp berichtet, ist die Anzahl der Jobangebote für IT-Freiberufler seit Jahresanfang stark gestiegen. Täglich würden bis zu 1.000 aktuell zu besetzende Projektpositionen öffentlich ausgeschrieben.
Wie die Projektbörse Gulp berichtet, ist die Anzahl der Jobangebote für IT-Freiberufler seit Jahresanfang stark gestiegen. Täglich würden bis zu 1.000 aktuell zu besetzende Projektpositionen öffentlich ausgeschrieben.
0 KommentareAb dem 1. April 2010 gilt eine geänderte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Änderungen betreffen diejenigen, die beispielsweise einen Handy- oder Mietvertrag abschließen wollen und dabei auf die Bonitätsbewertung der Schufa oder einer anderen Auskunftei angewiesen sind. Aber auch Unternehmen, die ein Inkasso-Büro einschalten wollen, müssen neue Regelungen beachten. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen haben […]
Ab dem 1. April 2010 gilt eine geänderte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Änderungen betreffen diejenigen, die beispielsweise einen Handy- oder Mietvertrag abschließen wollen und dabei auf die Bonitätsbewertung der Schufa oder einer anderen Auskunftei angewiesen sind. Aber auch Unternehmen, die ein Inkasso-Büro einschalten wollen, müssen neue Regelungen beachten.
Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen haben Verbraucher das Recht, einmal im Jahr kostenlos ihre Bewertung sowie die der Berechnung zugrundeliegenden Daten bei den Auskunfteien abzufragen und Berechnungsfehler zu korrigieren. Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), rät Verbrauchern, „von ihrem Recht regen Gebrauch zu machen“. Schließlich können sich auch bei der Ermittlung der Bonitätsbewertung Fehler einschleichen und ein Vertrag kommt vielleicht zu Unrecht nicht zustande.
Ebenfalls betroffen von den Neuregelungen im Datenschutz sind Unternehmen, die ein Inkasso-Büro zum Eintreiben von offenen Forderungen einschalten wollen. Für sie gilt nun, dass jede Übermittlung von Kundendaten an ein Inkassobüro nur unter besonderen Umständen erlaubt ist.
So muss der säumige Kunde mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein, bevor die Datenübermittlung zulässig ist. Zudem muss die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegen und der Schuldner muss über die bevorstehende Weiterleitung seiner Daten informiert werden. Bestreitet der Schuldner – egal aus welchen Grund – die Forderung, so dürfen seine Daten nicht weitergereicht werden.
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