Singlebörsen: Ungleichbehandlung rechtens
14. Oktober 2011

Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des […]

Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des AGG sah. Obwohl das Gericht die Ungleichbehandlung bejahte sah es dafür einen sachlichen Grund: Mit dem Angebot könnten mehr Frauen in die Single-Börse gelockt werden und dadurch auch den Männern ein besseres Angebot unterbreitet werden. Das Urteil finden Sie hier.

0 Kommentare