Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des […]
Über einen interessanten Fall zum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt Anja M. Neubauer. In dem Fall ging es um Frage, ob es rechtens ist, dass Frauen bei einer Single-Börse ein kostenloses Premium-Account erhalten, während Männer für das gleiche Angebot 99 Euro zahlen müssen. Geklagt hatte ein männlicher Kunde der Single-Börse, der darin eine Ungleichbehandlung im Sinne des AGG sah. Obwohl das Gericht die Ungleichbehandlung bejahte sah es dafür einen sachlichen Grund: Mit dem Angebot könnten mehr Frauen in die Single-Börse gelockt werden und dadurch auch den Männern ein besseres Angebot unterbreitet werden. Das Urteil finden Sie hier.
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