EuGH kippt Safe Harbor
06. Oktober 2015

Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im […]

Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Safe Harbor Regelung zum Transfer von personenbezogenen Daten in die USA aus dem Jahr 2000 ungültig ist. Begründet wurde dies im Verfahren, das Max Schrems gegen irische Datenschutzbehörde in Sachen Facebook führt u.a. mit den Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal. Hier gibt es das Urteil im deutschen Volltext. Im Folgenden werde ich einige Links und Kommentare zum Thema sammeln:

Max Schrems: Initial Response

Anna Biselli auf netzpolitik.org: Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.

Sascha Lobo auf Spiegel Online: Safe-Harbor-Urteil: Entschuldigung, ich verstehe nur Verschiebebahnhof

Joerg Heidrich auf Heise Online: Nach dem EuGH-Urteil: Alternativen zu Safe Harbor

Niko Härting: Safe Harbor: Geburtsstunde eines europäischen Verfassungsgerichts?

Pressemittelung des Berufsverbands der Datenschützer (BvD): EuGH: Safe Harbor gekippt

Patrick Beuth auf Zeit Online: Ein leises Donnerwetter vom EuGH

Matthias Lachmann: Safe Harbor-Urteil: EuGH setzt Zeichen gegen Massenausspähung mit wirrer Argumentation

Positionspapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) vom 26.10.1015

 

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EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung
23. April 2014

Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung. Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle […]

Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung.

Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle Tenor auf EU-Ebene: Solange bei Bürgern kein Verdacht auf Straftaten vorliegt, ist das Sammeln ihrer Daten rechtswidrig. Die Richtlinie sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“, so das Urteil. 

Die Richter des EuGH bestätigten damit die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, analysiert der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei heise.de. Die darüber liegende Botschaft laute, dass sich der EuGH als Hüter der in der Europäischen Grundrechtecharta garantierten Bürgerrechte verstehe und den europäischen Gesetzgeber korrigiere, wenn er darin gezogene Grenzen überschreitet.

Was wird gekippt? Internetprovider in der EU durften die Verbindungsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahren speichern – ohne Tatverdacht. Aufbewahrt werden die Metadaten eines Kommunikationaktes, also Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und Art eines Telefonats (Festnetz, mobil, IP) bzw. der Nachricht (E-Mail, SMS). Der Inhalt der Kommunikation wird hingegen nicht erfasst.

Hier im Überblick:

Die Richtlinie von 2006: sie muss außer Kraft gesetzt werden.

Die Pressemitteilung des EuGH zum aktuellen Urteil: hier.

Das Urteil des Gerichtshofes: hier.

Zur Autorin: Von nun an wird Kathrin Koehler hier in regelmäßiger Folge für Brainosphere Themen aus der Branche zusammenstellen. Sie ist freiberuflich tätige Journalistin sowie Trainerin und Speakerin für Social Media Themen.

 

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EuGH stärkt Deutschlands Datenschützer
09. März 2010

Wie Spiegel Online berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Abhängigkeit deutscher Datenschützer von der Politik stark reduziert werden muss. Da die Datenschutzstellen auf Landesebene unter staatlicher Aufsicht stehen, könnten sie nicht in völliger Unabhängigkeit agieren, wie es das entsprechende EU-Gesetz vorsieht.

Wie Spiegel Online berichtet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Abhängigkeit deutscher Datenschützer von der Politik stark reduziert werden muss. Da die Datenschutzstellen auf Landesebene unter staatlicher Aufsicht stehen, könnten sie nicht in völliger Unabhängigkeit agieren, wie es das entsprechende EU-Gesetz vorsieht.

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