Versicherungen wird ja häufiger nachgesagt, es in Sachen Diskriminierung nicht ganz so genau zu nehmen. Im aktuellen Fall hatte eine Versicherung abgelehnt, die Haushaltshilfe für ein Unfallopfer zu bezahlen. Der Grund: Da der Mann Muslim sei, würde er ohnehin keine Hausarbeit verrichten und könne daher auch nicht den Ausfall seiner Arbeitskraft im Haushalt geltend machen.
Die zuständige Sachbearbeiterin sei trotz AGG-Schulung zu ihrem abwegigen Urteil gekommen, betont die Versicherung. Wie weit die Schulung zurückliegt, ist nicht bekannt. Der Fall zeigt aber, wie wichtig es für ein Unternehmen ist, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Denn obwohl sich die Versicherung für das Verhalten ihrer Mitarbeiterin entschuldigt hat, wird sie wohl noch eine Weile mit dem entstandenen Imageschaden zu kämpfen haben.
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