10. Juni 2010
Am 11.06.2010 tritt die dritte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Über die sogenannte „Scoring-Novelle“, die bereits am 01.04.2010 in Kraft getreten ist, haben wir berichtet.
Mit der dritten Novelle sind inländische und ausländische Darlehensgeber beim Zugang zu Auskunfteien gleichberechtigt. Jedoch muss ein Verbraucher nun darüber informiert werden, wenn sein Kreditantrag aufgrund der Auskunft über seine Kreditwürdigkeit abgelehnt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Urheber- und Medienrecht.
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