Mithilfe mobiler Geräte und Cloud Computing ist es heute möglich, sich jederzeit und nahezu überall Zugang zu seinen Daten zu verschaffen. Probleme ergeben sich allerdings, wenn beispielsweise der Laptop geklaut wird oder der Cloud Anbieter die Daten durch ein Sicherheitsproblem offen legt. Handelt es sich bei den geklauten oder offen gelegten Daten um besondere personenbezogene […]
Mithilfe mobiler Geräte und Cloud Computing ist es heute möglich, sich jederzeit und nahezu überall Zugang zu seinen Daten zu verschaffen. Probleme ergeben sich allerdings, wenn beispielsweise der Laptop geklaut wird oder der Cloud Anbieter die Daten durch ein Sicherheitsproblem offen legt. Handelt es sich bei den geklauten oder offen gelegten Daten um besondere personenbezogene Daten (dazu zählen vereinfacht dargestellt: persönliche Daten zu Herkunft, Politik und Gewerkschaften, Banken und Finanzen, Gesundheit und Sexualität sowie Berufsgeheimnissen), die nicht verschlüsselt waren, hat das ernste Konsequenzen. Aus §42a BDSG ergibt sich eine Informationspflicht, die von der Stelle, welche den Datenverlust erlitt, zu erfüllen ist. Es heißt im Gesetz: sobald „Dritte unrechtmässig Kenntnis“ von bestimmten personenbezogenen Daten erlangt haben und dies mit der Gefahr „schwerwiegender Beeinträchtigungen“ der Rechte der Betroffenen einhergeht, ist dies unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen. Weiterhin sagt das Gesetz:
„Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle, tritt an ihre Stelle die Information der Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Seite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen oder durch eine andere, in ihrer Wirksamkeit hinsichtlich der Information der Betroffenen gleich geeignete Maßnahme.“
Wer schon einmal eine Anzeige in einer Zeitung geschaltet hat, weiß, dass das sehr teuer werden kann. Andererseits kann es sehr teuer werden, die Informationspflicht nicht zu beachten. Hier kann ein Bussgeld von bis zu 300.000 Euro fällig werden. Schützen kann man sich, indem man die Daten auf dem Rechner oder in der Cloud verschlüsselt. Dann muss man nämlich nicht mehr davon ausgehen, dass durch den Diebstahl „Dritte unrechtmässig Kenntnis“ von den Daten erlangt haben und schon greift die Informationspflicht nicht mehr. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Bei Fragen zum Thema Verschlüsselung hilft Ihnen unser Partner Klar EDV GmbH gerne weiter.
0 KommentareDatenspeicherung in der Cloud ist ja momentan sehr modern und auch praktisch. Schließlich ist der Zugriff auf die Daten mittels Cloud von jedem Gerät, das am Internet hängt, möglich. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn man weiß nie so genau, wer mitliest oder – wie im folgenden Fall – mithört. Für das iPhone und das iPad […]
Datenspeicherung in der Cloud ist ja momentan sehr modern und auch praktisch. Schließlich ist der Zugriff auf die Daten mittels Cloud von jedem Gerät, das am Internet hängt, möglich. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn man weiß nie so genau, wer mitliest oder – wie im folgenden Fall – mithört.
Für das iPhone und das iPad gibt es schon seit einiger Zeit die kostenlose Spracherkennungs-App Dragon Dictation. Mit ihrer Hilfe braucht man Text nicht mehr eintippen, sondern kann das, was man schreiben möchte, einfach diktieren – die App wandelt das Gesagte dann in Text um. So lassen selbst beim Autofahren E-Mails oder SMS verfassen.
So praktisch sich das anhört: Die Sache hat einen Hacken und der befindet sich in den Lizenzbedingungen. Mit der Installation der App erlaubt man nämlich dem Anbieter, die Daten – also Kontakte als auch das Diktierte – auf seinen Servern zu speichern. Der Anbieter darf diese Daten dann sogar an Dritte weitergeben.
Insbesondere all diejenigen, die mit sensiblen Kunden-, Mandanten- oder Patientendaten zu tun haben, sollten also lieber die Finger davon lassen. Denn: Wer personenbezogene Daten in der Cloud verarbeitet, muss u.a. die Regelungen von § 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung einhalten. Für Rechtsanwälte und Ärzte ist außerdem § 203 StGB zu beachten, der die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellt.
0 KommentareAm 26. Mai findet in Berlin der Verbandstag des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. statt. Gregor Klar, Geschäftsführer von brainosphere 1 und seit kurzem Mitglied des BvD, wird daran teilnehmen. Zu erwarten sind spannende Vorträge und Diskussionen rund um das Thema Datenschutz. Seit seiner Gründung im Jahr 1989 arbeitet der BvD als Schnittstelle zwischen […]
Am 26. Mai findet in Berlin der Verbandstag des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. statt. Gregor Klar, Geschäftsführer von brainosphere 1 und seit kurzem Mitglied des BvD, wird daran teilnehmen. Zu erwarten sind spannende Vorträge und Diskussionen rund um das Thema Datenschutz.
Seit seiner Gründung im Jahr 1989 arbeitet der BvD als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Datenschutzbeauftragten. Zu den weiteren Aufgaben des Verbands gehört die Unterstüzung der Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit als Datenschutzbeauftragte. Außerdem bietet der BvD eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten und fördert die Vernetzung seiner Mitglieder. Diese haben auch die Möglichkeit, sich bei der Ausarbeitung von Fachthemen den BvD-Arbeitskreisen anzuschließen.
Gern übernimmt Gregor Klar die Funktion des Datenschutzbeauftragten auch in Ihrem Unternehmen. Mehr dazu gibt es hier. Wussten Sie, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jeden Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen mit den Vorschriften des BDSG vertraut zu machen (§ 4g Abs. 1 BDSG)? Gern schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter online zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
0 KommentareOb Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung – wer in Deutschland eine Webseite betreiben möchte, muss sich mit allerlei rechtlichen Beschränkungen und Vorgaben herumschlagen. Weitere Regelungen hat nun die hessische Landesregierung erarbeitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf möchte sie über den Bundesrat einbringen. Im Fokus stehen diesmal soziale Netzwerke, Online-Shops, Foren oder Blogs – sprich alle Webangebote, die eine […]
Ob Impressum, AGB oder Datenschutzerklärung – wer in Deutschland eine Webseite betreiben möchte, muss sich mit allerlei rechtlichen Beschränkungen und Vorgaben herumschlagen. Weitere Regelungen hat nun die hessische Landesregierung erarbeitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf möchte sie über den Bundesrat einbringen. Im Fokus stehen diesmal soziale Netzwerke, Online-Shops, Foren oder Blogs – sprich alle Webangebote, die eine Registrierung erforderlich machen. Vorgesehen sind verschiedene Änderungen am Telemediengesetz.
So sollen User in der Lage sein, mit einem Klick ihr Nutzerkonto aufzulösen. Inaktive Konten müssen automatisch gelöscht werden. Bei der Löschung sind auch alle zum Account gehörenden Inhalte, z.B. Kommentare zu löschen. Zudem muss bei Erstellung eines neuen Nutzerkontos die höchste Sicherheitsstufe per Default eingestellt sein – was das genau heißt, wird nicht gesagt. Auch muss der User einstellen können, ob seine dort angegebenen Daten von Suchmaschinen erfasst werden sollen.
Der Webseitenbetreiber soll zukünftig den User zudem über mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene Beeinträchtigungen seiner Persönlichkeitsrechte informieren. Zudem sollen Webseitenbetreiber verpflichtet werden, auf ihren Webseiten die zuständige Datenschutzbehörde zu benennen.
Was aus dem Gesetzentwurf letztendlich wird, bleibt abzuwarten. Kommentare gibt es auf Internet-Law und auf dem Blog von Jens Ferner.
0 KommentareIT und Internet bestimmen mittlerweile einen Großteil unseres täglichen Arbeitens und Handelns. Unternehmen aller Branchen profitieren von den vielfachen Vorteilen des Webs und den umfangreichen Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bieten. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Bedrohung durch Kriminelle, die Sicherheitslücken in IT-Architekturen von Unternehmen für ihre Zwecke missbrauchen und zum Teil erheblichen Schaden anrichten. Unternehmen […]
IT und Internet bestimmen mittlerweile einen Großteil unseres täglichen Arbeitens und Handelns. Unternehmen aller Branchen profitieren von den vielfachen Vorteilen des Webs und den umfangreichen Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bieten. Gleichzeitig steigt jedoch auch die Bedrohung durch Kriminelle, die Sicherheitslücken in IT-Architekturen von Unternehmen für ihre Zwecke missbrauchen und zum Teil erheblichen Schaden anrichten. Unternehmen sind daher drauf angewiesen, sich vor solchen Angriffen zu schützen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, häufig groß.
Unterstützung bieten hier das Projekt „Ratgeber IT-Sicherheit“, das vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) im Rahmen eines vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Verbundprojektes entwickelt wurde, sowie der DsiN-Sicherheitscheck der Initiative „Deutschland sicher im Netz„. Beide Checks ermitteln mithilfe eines Online-Tests die Beschaffenheit der IT-Sicherheit in einem Unternehmen und geben auf Basis der gegebenen Antworten individuelle Hinweise zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
0 KommentareUnterschiedliche Tarife für Männer und Frauen sind in der Versicherungsbranche gängige Praxis. Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung müssen Frauen höhere Beiträge zur privaten Krankenversicherung sowie zur Rentenversicherung bezahlen. Männer werden hingegen bei der Kfz- und Risikolebensversicherung stärker zur Kasse gebeten. Dies soll sich nun ändern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die unterschiedlichen Tarife eine […]
Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen sind in der Versicherungsbranche gängige Praxis. Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung müssen Frauen höhere Beiträge zur privaten Krankenversicherung sowie zur Rentenversicherung bezahlen. Männer werden hingegen bei der Kfz- und Risikolebensversicherung stärker zur Kasse gebeten. Dies soll sich nun ändern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die unterschiedlichen Tarife eine Diskriminierung darstellen. Ab dem 21.12.2012 darf es daher nur noch die sogenannten Unisex-Tarife geben. Dies gilt jedoch nur für neue Verträge und nicht rückwirkend. Mehr dazu auf Probefahrten.eu.
0 KommentareEine interessante Sammlung von Artikeln und Beiträgen rund um das Thema „Datenschutz in Unternehmen“ gibt es bei heise.de. Hier werden Fragen zu Themen wie Datenschutzbeauftragter, Privatsphäre am Arbeitsplatz oder Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Leider sind nicht alle Artikel frei im Internet erhältlich. Wer sie dennoch lesen möchte, muss sich registrieren. Ebenfalls bei heise.de gibt es einen interessanten […]
Eine interessante Sammlung von Artikeln und Beiträgen rund um das Thema „Datenschutz in Unternehmen“ gibt es bei heise.de. Hier werden Fragen zu Themen wie Datenschutzbeauftragter, Privatsphäre am Arbeitsplatz oder Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Leider sind nicht alle Artikel frei im Internet erhältlich. Wer sie dennoch lesen möchte, muss sich registrieren.
Ebenfalls bei heise.de gibt es einen interessanten Artikel, der sich mit den zehn am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Cloud Computing beschäftigt.
0 KommentareDass Firmen und Behörden häufig recht sorglos mit personenbezogenen Daten umgehen, ist bekannt. Bei den folgenden Fällen – auf die wir übrigens über die Seite projekt-datenschutz.de gestoßen sind – kann man nur noch den Kopf schütteln. So wurden 15 Festplatten und mehrere Server der Stadt Glücksburg, auf denen vertrauliche Daten wie Steuerbescheide gespeichert waren, auf […]
Dass Firmen und Behörden häufig recht sorglos mit personenbezogenen Daten umgehen, ist bekannt. Bei den folgenden Fällen – auf die wir übrigens über die Seite projekt-datenschutz.de gestoßen sind – kann man nur noch den Kopf schütteln.
So wurden 15 Festplatten und mehrere Server der Stadt Glücksburg, auf denen vertrauliche Daten wie Steuerbescheide gespeichert waren, auf dem Flohmarkt verkauft. Mehr dazu auf zeit.de. Ähnlich schlampig ging auch die Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg mit ihren Daten um: hier wurden sehr sensible Daten über Verkehrssünder sowie Behördenbriefen in einem Müllsack gefunden. Mehr dazu auf nordbayern.de.
Gleich zweimal haben zudem norddeutsche Datenschützer auf sich aufmerksam gemacht. So verdonnerte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar die Hamburger Sparkasse (Haspa) zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 200.000 Euro. Grund dafür sei – so Caspar – , dass die Bank selbständig arbeitenden Kundenberatern über mehrere Jahre Zugriff auf Kundendaten gewährte. Dies geschah ohne Einwilligung der Kunden. Genaueres gibt es auf hamburg.de.
Einen offenen Brief, der an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei sowie den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter gerichtet ist, veröffentlichte der Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Darin kritisiert er die wiederholte Forderung der Polizei nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Weitere Informationen gibt es hier .
0 KommentareArbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Arbeitsgesetze und -bestimmungen per Aushang zu informieren. Eine Zusammenstellung der betroffenen Gesetze gibt es auf der Seite fischer-kollegen.de.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Arbeitsgesetze und -bestimmungen per Aushang zu informieren. Eine Zusammenstellung der betroffenen Gesetze gibt es auf der Seite fischer-kollegen.de.
0 KommentareIn den letzten Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei interessanten Fällen entschieden: Im ersten Fall wurde entschieden,dass das Verlinken auf geschützte Webseiten bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Geklagt hatte der Betreiber einer Website mit Stadtplänen. Mehr über den Fall gibt es auf netzpolitik.org. Im zweiten Fall ging es darum, unter welchen Umständen ein DSL-Vertrag […]
In den letzten Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei interessanten Fällen entschieden:
Im ersten Fall wurde entschieden,dass das Verlinken auf geschützte Webseiten bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Geklagt hatte der Betreiber einer Website mit Stadtplänen. Mehr über den Fall gibt es auf netzpolitik.org. Im zweiten Fall ging es darum, unter welchen Umständen ein DSL-Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Ergebnis ist: Wer ins Grüne zieht und dann feststellt, dass DSL in seiner neuen Gemeinde nicht zu haben ist, kann seinen vorherigen DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Mehr dazu auf Udo Vetters Lawblog.
Einen interessanten Artikel zum Schweigerecht des Beklagten in einem Ermittlungsverfahren gibt es zudem auf Hyperland – ebenfalls von Udo Vetter. Entgegen anderer Behauptungen ist das Schweigerecht umfassend und gilt auch für Passwörter. Beklagte müssen also ihr Passwörter nicht preisgeben – allerdings dürfen die Behörden das Passwort, wenn möglich, knacken.
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