Datenspeicherung in der Cloud ist ja momentan sehr modern und auch praktisch. Schließlich ist der Zugriff auf die Daten mittels Cloud von jedem Gerät, das am Internet hängt, möglich. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn man weiß nie so genau, wer mitliest oder – wie im folgenden Fall – mithört.
Für das iPhone und das iPad gibt es schon seit einiger Zeit die kostenlose Spracherkennungs-App Dragon Dictation. Mit ihrer Hilfe braucht man Text nicht mehr eintippen, sondern kann das, was man schreiben möchte, einfach diktieren – die App wandelt das Gesagte dann in Text um. So lassen selbst beim Autofahren E-Mails oder SMS verfassen.
So praktisch sich das anhört: Die Sache hat einen Hacken und der befindet sich in den Lizenzbedingungen. Mit der Installation der App erlaubt man nämlich dem Anbieter, die Daten – also Kontakte als auch das Diktierte – auf seinen Servern zu speichern. Der Anbieter darf diese Daten dann sogar an Dritte weitergeben.
Insbesondere all diejenigen, die mit sensiblen Kunden-, Mandanten- oder Patientendaten zu tun haben, sollten also lieber die Finger davon lassen. Denn: Wer personenbezogene Daten in der Cloud verarbeitet, muss u.a. die Regelungen von § 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung einhalten. Für Rechtsanwälte und Ärzte ist außerdem § 203 StGB zu beachten, der die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellt.
0 Kommentare