25. Mai 2018
Nun ist es also soweit: Die Datenschutz-Grundverordnung oder (DSGVO) wird angewendet und hat die bisherige nationale und europäische Datenschutz-Gesetzgebung abgelöst. Das neue BDSG ist ebenfalls in Kraft getreten. Die Auswirkungen werden in den Medien und bei Fachgesprächen heftig diskutiert und es bleibt abzuwarten, welche Folgen die DSGVO langfristig haben wird. Wenn Sie als Unternehmen noch keinen Einstieg in die neue Gesetzgebung gefunden haben, hilft evtl. der von uns entwickelte 10-Punkte-Plan:
- Aktualisieren Sie die Datenschutz-Erklärung Ihrer Website. Ein gutes Muster finden Sie beim Anwaltsverein. Etwas komfortabler geht es bei Thomas Schwenke (Kosten ab 99 EUR).
- Kümmern Sie sich um die Informationspflicht gegenüber Kunden, Mandanten, Patienten, Beschäftigten oder Bewerbern. Eine gute Praxishilfe finden Sie hier.
- Schalten Sie Ihre Video-Überwachung ab oder kümmern sich wenigstens um die Informationspflicht sowie die Beschilderung. Wie das geht, erfahren Sie beim LfD Niedersachsen.
- Analysieren Sie Ihre CRM-Daten und die Prozesse beim E-Mail-Marketing. Warum Sie dabei nicht in Panik geraten sollten, erfahren Sie von Martin Schirmbacher.
- Verzichten Sie auf Facebook Custom Audience und arbeiten Sie die Checkliste zu Google Analytics von Nina Diercks ab.
- Überlegen Sie sich interne Prozesse zum Auskunftsrecht und zur Meldepflicht bei Datenpannen.
- Benennen Sie einen DSB ab 10 Beschäftigten (Artikel 37 & § 38 BDSG) und teilen dessen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) der Aufsichtsbehörde mit.
- Schulen Sie Ihre Beschäftigten und verpflichten Sie sie auf die DSGVO. Ein gutes Muster erhalten Sie vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
- Beginnen Sie mit der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Wenn Sie Gesundheitsdaten verarbeiten, denken Sie an die Risikoanalyse. Vergessen Sie nicht die TOM-Liste.
- Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Auftragsverarbeiter. Eine Übersicht mit 100 Beispielen finden Sie hier.