Schon wieder ein Jahr vorbei – das Jahr eins nach den Snowden-Enthüllungen über den NSA-Spähangriff. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen und die Auswirkungen auf unser demokratisches Leben sind abstrakt und nur bedingt erfassbar. Die Empörung oder zumindest das Bewusstsein für die permanente Bedrohung des einzelnen sind nur schwer aufrecht zu erhalten. Das Misstrauen gegenüber […]
Schon wieder ein Jahr vorbei – das Jahr eins nach den Snowden-Enthüllungen über den NSA-Spähangriff. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen und die Auswirkungen auf unser demokratisches Leben sind abstrakt und nur bedingt erfassbar. Die Empörung oder zumindest das Bewusstsein für die permanente Bedrohung des einzelnen sind nur schwer aufrecht zu erhalten. Das Misstrauen gegenüber den Institutionen und der Politik ist gewaltig und hinterlässt einen stets schalen Nachgeschmack beim Leben im Netz.
Vordenker und CCC-Chef Frank Rieger hatte sich vor einiger Zeit in einem FAZ-Artikel klug mit den Auswirkungen des NSA-Skandals auseinander gesetzt und uns vor allem mit seinen Ausführungen zum Vertrauensaufbau aufhorchen lassen. Da wir nun die „dunkle Seite“ des Internets kennen, so Rieger, könnte ein Weg aus der Zwickmühle heraus der Aufbau von Vertrauen sein. Dies könne zum einen vonstatten gehen, indem sich Personen und Institutionen immer wieder tadellos verhalten und somit Vertrauen in sich aufbauen und dies immer wieder bestätigen – eine harte Nuss in unseren schnelllebigen Zeiten.
Passend dazu loteten die Datenschutz-Experten bei der diesjährigen ULD-Sommerakademie in Kiel das Spannungsfeld zwischen den Grundrechten auf freie Entfaltung und dem Anspruch auf absolute Sicherheit aus. Ben Scott, Programmdirektor bei der Stiftung Neue Verantwortung e.V., überzeugte mit einer grundsätzlichen Einordnung zum „Datenschutz in einer Post-Snowden-Welt“, in dem er auf die jeweiligen Stärken in den USA und Deutschland verwies. Als Lösungansatz nennt er ein gemeinsames rechtliches Rahmenwerk zur transatlantischen Sicherheits- wie die Datenschutzpolitik, um so die Auswüchse in puncto Totalüberwachung einzudämmen.
Einen lesenswerten Artikel gibt es u.a. bei heise.de. Außerdem sei auf die Zusammenfassung der ULD Sommerakademie hingewiesen.
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In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD). Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin. Bundesjustizminister […]
In Zeiten von Spähattacken und biometrischen Erkennung: Kann Datenschutz ein zentraler Wettbewerbsfaktor für Deutschland und Europa werden? Dies war zentrales Thema der Verbandstage des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD).
Mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und Jan Philipp Albrecht, Datenschutz-Berichterstatter im EU-Parlament, äußersten sich prominente und profunde Experten bei der zweitägigen Tagung Ende Mai in Berlin.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte gegenüber den rund 200 Datenschützern, dass sich ihr Metier aktuell zu einem bedeutenden Faktor für wirtschaftliche Wettbewerbsvorteile entwickelt. Er wies in diesem Zusammenhang auf die wichtige Stellung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland hin und befürwortete, ihre Position weiterhin zu schützen und zu stärken – auch europaweit.
In ihren Redebeiträgen vor 200 Datenschutzbeauftragten betonten Maas, Voßhoff und Albrecht übereinstimmend, wie notwendig und richtig die unabhängige innerbetriebliche Kontrolle von Datenverarbeitung in der von Datenflut und Überwachung geprägten Gesellschaft ist. Sie befürworteten ausdrücklich, dass sich dieses in Deutschland bewährte Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in ganz Europa wieder finden soll.
Einen interessanten Beitrag bei den Datenschutztagen kam von Alexander Nouak vom Frauenhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung (IGD) – er zeigte in seiner Präsentation den Stand der Dinge hinsichtlich sicherer Authentifizierung mit biometrischen Methoden sowie Vorteile und Risiken der Biometrie auf.
Sichere Identitäten sind auch Thema eines aktuelles Wettbewerbs, den die Bundesdruckerei GmbH ausgelobt hat: Unternehmen, StartUps, Institutionen, Design-Studenten und Schüler können dabei Ideen, Konzepte und Projekte rund um sicheres und benutzerfreundliches Identitätsmanagement in der digitalen Zukunft einreichen. Einreichungen sind möglich bis zum 17. August diesen Jahres https://www.digitaler-handschlag.de/de – viel Erfolg!
0 KommentareVorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung. Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle […]
Vorratsdatenspeicherung adé: Die EU-Kommission hat Anfang April 2014 vom Europäischen Gerichtshof einen klaren Arbeitsauftrag erhalten. Sie muss die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung neu aufsetzen. Eine Speicherung von Kommunikationsdaten ist nur erlaubt im Verdachtsfall und mit richterlicher Anordnung.
Der EuGH hat die aktuelle Gesetzgebung für verfassungswidrig erklärt – wie bereits das deutsche Bundesverfassungsgericht im März 2010. Der aktuelle Tenor auf EU-Ebene: Solange bei Bürgern kein Verdacht auf Straftaten vorliegt, ist das Sammeln ihrer Daten rechtswidrig. Die Richtlinie sei „ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten“, so das Urteil.
Was wird gekippt? Internetprovider in der EU durften die Verbindungsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahren speichern – ohne Tatverdacht. Aufbewahrt werden die Metadaten eines Kommunikationaktes, also Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und Art eines Telefonats (Festnetz, mobil, IP) bzw. der Nachricht (E-Mail, SMS). Der Inhalt der Kommunikation wird hingegen nicht erfasst.
Hier im Überblick:
Die Richtlinie von 2006: sie muss außer Kraft gesetzt werden.
Die Pressemitteilung des EuGH zum aktuellen Urteil: hier.
Das Urteil des Gerichtshofes: hier.
Zur Autorin: Von nun an wird Kathrin Koehler hier in regelmäßiger Folge für Brainosphere Themen aus der Branche zusammenstellen. Sie ist freiberuflich tätige Journalistin sowie Trainerin und Speakerin für Social Media Themen.
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