NIS2 in Deutschland: Cybersicherheit wird zur rechtlichen Pflicht
14. Januar 2026
NIS2 wird zur Pflicht (erstellt mit Nano Banana3)

Seit Jahren steigt der Druck durch Cyberangriffe. Nachdem die EU die NIS2-Richtlinie bereits im Dezember 2022 verabschiedet hatte, sollten die Mitgliedstaaten sie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Deutschland hat diese Frist nicht eingehalten – doch nun ist die Umsetzung erfolgt: Seit dem 6. Dezember 2025 gilt NIS2 auch bei uns. 

Für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Cybersicherheit ist keine freiwillige Best Practice im eigenen Interesse mehr, sondern eine rechtliche Pflicht mit klaren Anforderungen an Management, Prozesse und Nachweisbarkeit.

In der Praxis wird häufig nicht die technische Umsetzung unterschätzt, sondern die organisatorische Herausforderung der Melde- und Reportingfähigkeit. NIS2 fordert bei erheblichen Sicherheitsvorfällen ein gestuftes Meldeverfahren: innerhalb von 24 Stunden eine frühe Erstmeldung, innerhalb von 72 Stunden eine Vorfallmeldung mit ersten Details und Bewertung sowie innerhalb eines Monats die Abschlussmeldung mit Ursachen, Auswirkungen und Maßnahmen.

Diese Fristen sind anspruchsvoll und verlangen mehr als das Ausfüllen von Formularen. Unternehmen müssen organisatorisch klären: Wer entscheidet, wann ein Vorfall als „erheblich“ gilt? Wer meldet? Welche Informationen sind zu welchem Zeitpunkt belastbar? Wie wird kommuniziert, wenn kritische Systeme wie E-Mail oder Identitätsdienste kompromittiert sind?

Parallel zur Meldepflicht besteht eine zweite zentrale Anforderung: Compliance bedeutet unter NIS2 nicht nur, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, sondern diese auch nachweisbar zu dokumentieren. Gefordert sind konkrete Maßnahmen in den Bereichen Risikomanagement, Incident Handling, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Zugriffsschutz, Schulungen und Wirksamkeitskontrollen – und zwar so, dass sie gegenüber der Aufsicht nachvollziehbar sind. Das BSI hat dafür die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt: Das BSI-Portal als zentrale Plattform für Registrierung und Meldungen ist seit dem 6. Januar 2026 verfügbar.

Pragmatische Umsetzungsunterstützung

Bei Brainosphere unterstützen wir Unternehmen dabei, NIS2-Anforderungen pragmatisch umzusetzen – nicht als reines Dokumentationsprojekt, sondern als handlungsfähiges System. Der Einstieg erfolgt über eine kompakte Bestandsaufnahme, die zwischen tatsächlichen Anforderungen und überflüssigen Maßnahmen unterscheidet. Dabei nutzen wir unter anderem DIN 27076, die auch vom BSI beim CyberRisikoCheck verwendet wird als verständlichen Einstieg in die Bewertung des Reifegrads und die Maßnahmenplanung.

Am Ende erhalten Sie drei wesentliche Ergebnisse: 

  1. ein klares Bild Ihrer Pflichten und Ihres Geltungsbereichs, 
  2. ein belastbares Maßnahmenpaket inklusive Nachweisen 
  3. eine Incident-Organisation, die die 24/72/30-Tagesfristen nicht nur kennt, sondern im Ernstfall auch einhalten kann.

Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Unternehmen im NIS2-Reporting und in der Compliance steht, kontaktieren Sie uns: service@brainosphere.de