BDSG Kommentar
03. August 2011

Vor einigen Tagen hat uns die 7. Auflage des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Simitis erreicht. Mit 1885 Seiten und über 2 kg Gewicht nicht gerade ein Leichtgewicht und zum Herumtragen nicht wirklich geeignet. Trotzdem: ein Kommentar zum BDSG sollte in keinem Unternehmen fehlen. Es dient als Nachschlagewerk bei Fragen zu den einzelnen Paragrafen im Gesetz, die häufig so kompliziert geschrieben sind, dass selbst Fachleute kaum in der Lage sind, sie zu verstehen. Dabei ist das Angebot an Kommentaren relativ groß. Hilfe bei der Auswahl bietet hier der Beitrag von Stephan Hansen-Oest auf datenschutz-guru.de. Er erklärt in einem Videobeitrag, welcher Kommentar für welche Zwecke und in welchem Unternehmen am besten geeignet ist.

 

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