Internetrecht
19. November 2010

In den letzten Tagen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei interessanten Fällen entschieden:

Im ersten Fall wurde entschieden,dass das Verlinken auf geschützte Webseiten bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Geklagt hatte der Betreiber einer Website mit Stadtplänen. Mehr über den Fall gibt es auf netzpolitik.org. Im zweiten  Fall ging es darum, unter welchen Umständen ein DSL-Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Ergebnis ist: Wer ins Grüne zieht und dann feststellt, dass DSL in seiner neuen Gemeinde nicht zu haben ist, kann seinen vorherigen DSL-Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Mehr dazu auf Udo Vetters Lawblog.

Einen interessanten Artikel zum Schweigerecht des Beklagten in einem Ermittlungsverfahren gibt es zudem auf Hyperland – ebenfalls von Udo Vetter. Entgegen anderer Behauptungen ist das Schweigerecht umfassend und gilt auch für Passwörter. Beklagte müssen also ihr Passwörter nicht preisgeben – allerdings dürfen die Behörden das Passwort, wenn möglich, knacken.

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